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Nur in der Stadt Bremen wurden zwei Wettbüros geschlossen, weil sie die rechtmäßige Herkunft ihrer Gelder nicht nachweisen konnten. Der Verdacht, dass hier in der Branche grundsätzlich Geldwäsche im Spiel ist, bestätigte sich in den meisten Fällen aber nicht. Foto: picture alliance/dpa

Nur in der Stadt Bremen wurden zwei Wettbüros geschlossen, weil sie die rechtmäßige Herkunft ihrer Gelder nicht nachweisen konnten. Der Verdacht, dass hier in der Branche grundsätzlich Geldwäsche im Spiel ist, bestätigte sich in den meisten Fällen aber nicht. Foto: picture alliance/dpa

Im vergangenen Jahr hatte der Innensenator von den Wettbüros einen Nachweis gefordert, dass sie ihr Geschäft mit rechtmäßig erworbenen Geld betreiben. Dahinter stand der Verdacht der Geldwäsche. Aber war das Misstrauen berechtigt?

15.01.2023, 08:00 Uhr

Von Klaus Mündelein

2021 hatte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) den Bremischen Glücksspielstaatsvertrag geändert. Um den Wettbüros besser auf die Finger schauen zu können, war die Genehmigung gekoppelt worden an den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft der Mittel. Damit waren die Wettbüros aufgefordert, diese Nachweise vorzulegen.

Aber es passierte nichts. Die Nachweise wurden gar nicht oder nur unzureichend erbracht.

Mäurer reagierte, in dem er den Betrieb von landesweit 38 Wettbüros untersagte. Erst daraufhin legten laut Innenressort die Betreiber umfangreiches Material bei den Ordnungsämtern vor.

In Bremerhaven ging es zunächst um fünf Anträge. Bei allen stellte sich heraus, dass die Herkunft der Mittel nicht zu beanstanden war. Es gab keinen Hinweis auf Geldwäsche.

Bei vier Betrieben gab es auch ansonsten keine Beanstandungen. Sie bekamen eine Genehmigung, befristet bis Mitte dieses Jahres. Nur ein Antrag wurde abgelehnt. Das Wettbüro lag zu dicht an einer Schule. Das Verwaltungsgericht Bremen bestätigte Ende vergangenen Jahres das Verbot.

Die Genehmigungen der anderen Wettbüros waren bis Ende Juni befristet worden, weil ab Mitte des Jahres strengere Abstandsregeln gelten werden. Bislang ist noch ein Abstand von 250 Metern zu einer Schule oder zu einem anderen Wettbüro zulässig, später muss die Distanz 500 Meter betragen.

Zu geringe Abstände zwischen den Wettbüros

In der zweiten Jahreshälfte des vergangenen Jahres gingen zwei weitere Anträge ein. Auch hier gab es keine Probleme mit dem Nachweis rechtmäßig erworbener Mittel. Die Anträge wurden am Ende auch hier abgelehnt, weil der Mindestabstand zu den inzwischen genehmigten anderen Wettbüros zu klein war.

In der Stadt Bremen wurden nur zwei Wettbüros die Genehmigung verweigert, weil der Herkunfts-Nachweis für die Gelder fehlten. In acht Fällen gab es die Rote Karte wegen der Unzuverlässigkeit des Betreibers. In sechs Fällen gab es ebenfalls Abstandsprobleme.

Trotzdem hält Mäurer die Nachweis-Regelung für sinnvoll. „Sie hat sich insgesamt bewährt und sollte beibehalten werden“, heißt es in einem Bericht seines Hauses für die Innendeputation. Gerade dort, wo neue Wettbüros eingerichtet werden, sei die Regelung eine wirksame Hürde. Bei der Überprüfung der Geldmittel will Mäurer aber künftig eine engere Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden, die besser komplexe Unternehmensstrukturen bewerten könnten.

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