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Prozesse

Gericht verurteilt drei Männer wegen versuchten Totschlags

Die drei Angeklagten wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. (Symbolbild)

Die drei Angeklagten wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. (Symbolbild) Foto: Christian Charisius/dpa

Drei Angeklagte erhalten nach einem lebensgefährlichen Angriff auf einen jungen Mann in Hamburg lange Haftstrafen. Das Gericht sieht Selbstjustiz als Motiv für die Tat.

Von dpa 10.09.2026, 15:05 Uhr
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Hamburg. Nach einem lebensgefährlichen Messerangriff auf einen Mann in Hamburg-Billstedt hat das Landgericht drei Angeklagte zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Männer wurden wegen versuchten Totschlags und schwerer und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, wie das Oberlandesgericht mitteilte.

Alle drei Angeklagten mit langen Haftstrafen

Einer der drei Angeklagten erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und vier Monaten. Ein weiterer Angeklagter wurde unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der dritte Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten. 

Nach Überzeugung der Kammer hatten die drei Männer am 3. Januar 2024 einen damals 27-Jährigen nach einer Verfolgung in einer Tankstelle an der Billstedter Hauptstraße gemeinsam mit weiteren Beteiligten angegriffen. Der Mann sei mit einem Messer lebensgefährlich verletzt worden. Die Angeklagten hätten den Tod des Opfers dabei billigend in Kauf genommen.

Selbstjustiz mit Komplizen

Nach den Feststellungen des Gerichts sollen die Männer den damals 27-Jährigen gemeinsam mit bis zu zwölf weiteren Personen verfolgt und angegriffen haben, um ihn zu bestrafen. Hintergrund war demnach ein Vorfall drei Tage zuvor, bei dem der spätere Geschädigte gemeinsam mit zwei weiteren Menschen einen der Verurteilten angegriffen und verletzt haben soll. 

Der Vorsitzende Richter sprach von einem „erschreckenden und schockierenden Ausmaß an Gewalt als Selbstjustiz“. Der Geschädigte sei infolge der Tat dauerhaft geistig und körperlich behindert. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verfahrensbeteiligten können binnen einer Woche Revision einlegen.

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