Nnach Auffassung der Zivilkammer konnte die Klägerin nicht beweisen, dass die Impfung die Ursache für ihre Lungenembolie war.
Biontech

Gericht weist Klage gegen Impfstoffhersteller ab

Eine Frau erleidet eine beidseitige Lungenembolie - und macht ihre zweite Corona-Impfung dafür verantwortlich. Das Gericht entscheidet: Biontech muss kein Schmerzensgeld zahlen.

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