Tiere

THeckenschnitt im März: Maschinen schreddern Igel im Winterschlaf

Igel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Auf das Fangen, Verletzen, Töten von Igeln sowie die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann laut Bußgeldkatalog ein empfindliches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden.

Igel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Auf das Fangen, Verletzen, Töten von Igeln sowie die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann laut Bußgeldkatalog ein empfindliches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Foto: Walzberg

In Cuxhaven wurden Hecken mit schwerem Gerät entfernt - mitten im März. Dabei kamen mehrere Igel grausam ums Leben. Tierschützerin Stefanie Röse wartet auf eine Reaktion der Behörden.

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