Tiere
THeckenschnitt im März: Maschinen schreddern Igel im Winterschlaf

Igel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Auf das Fangen, Verletzen, Töten von Igeln sowie die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann laut Bußgeldkatalog ein empfindliches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Foto: Walzberg
In Cuxhaven wurden Hecken mit schwerem Gerät entfernt - mitten im März. Dabei kamen mehrere Igel grausam ums Leben. Tierschützerin Stefanie Röse wartet auf eine Reaktion der Behörden.