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Hochhaus-Messerstecher psychisch krank

Der Messerstecher, der am 31. Oktober 2014 im Hochhaus „Schröderstraße 9“ in Buxtehude Nord einen Buxtehuder (61) getötet hat, wird voraussichtlich große Teile seines Lebens in einem psychiatrischen Krankenhaus verbringen müssen. Ein psychiatrischer Gutachter hat den 26-Jährigen untersucht. „Das Gutachten liegt vor“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, Kai Thomas Breas.

Von Björn Vasel Montag, 19.01.2015, 17:24 Uhr

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Vor diesem Hintergrund – und weiteren Ermittlungen – hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Stade ein Sicherungsverfahren gegen den 26-Jährigen aus Süddeutschland beantragt. Kurzum: Eine Haftstrafe wegen Totschlags ist aufgrund der offenbar diagnostizierten Schuldunfähigkeit unwahrscheinlich.

Die Staatsanwaltschaft gehe „momentan“ von einer „erheblichen psychischen Erkrankung“ des Angeschuldigten aus. „Diese dürfte vermutlich auch die Ursache für die sinnlose Tat des Angeschuldigten gewesen sein“, sagt Breas. Auch wenn der Messerstecher vermutlich schuldunfähig ist, ist und bleibt der in U-Haft sitzende 26-Jährige eine Gefahr für seine Mitmenschen. Deshalb sieht das Strafrecht vor, dass solche Personen – anstatt einer Verurteilung – zur Wahrung der öffentliche Sicherheit einstweilig in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht werden können. Schließlich sei zu befürchten, dass dieser Totschläger „weitere rechtswidrige Taten von solcher Schwere begehen wird“. Sollte dies der Fall sein, wird der Mann regelmäßig überprüft (und könnte nach einer Therapie wieder auf freien Fuß kommen). Über die Eröffnung dieses Sicherungsverfahrens und den Beginn einer Hauptverhandlung muss nun die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stade befinden; im April könnte es zur Verhandlung kommen.

Ob Drogen eine Rolle spielten, ist offen. Der 26-Jährige war bei einem Buxtehuder zu Besuch, der in „Original Gangster Brotherhood“-Prozess am Amtsgericht Buxtehude von mehreren Zeugen als Dealer bezeichnet wurde. Die Staatsanwaltschaft will sich zu Details des Falls nicht äußern. Fakt ist: Der junge Mann hat dem Buxtehuder (61) im Fahrstuhl „völlig grundlos“ und „unvermittelt“ mit einem Messer in den Rücken gestochen und ihn getötet. Der 61-Jährige hatte seinen fünfjährigen Enkel dabei. Eine verbale Auseinandersetzung gab es nicht. Täter und Opfer kannten sich nicht.

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