Homeoffice-Kosten: Wann das Finanzamt Belege sehen möchte
Arbeiten Sie lieber zu Hause als im Büro? Dann können Sie einige Ihrer Ausgaben steuerlich geltend machen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Bestimmte Kosten, die beim Arbeiten im Homeoffice anfallen, können steuerlich geltend gemacht werden. Die entsprechenden Nachweise sollten Steuerpflichtige bereithalten - aber nicht gleich einreichen.
Landkreis. Homeoffice-Pauschale, Telefonkosten, gekaufte Hardware: Wer von zu Hause aus arbeitet, kann einige der dabei anfallenden Aufwendungen steuerlich geltend machen. Als Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen, können sie die Steuerlast senken. Aber wie sind die Aufwendungen nachzuweisen?
Steuerpflichtige müssen Belege nur auf Anforderung des Finanzamts vorlegen. „Heute werden bereits 20 bis 25 Prozent der Steuererklärungen von einer Software bearbeitet“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Weichen die Angaben von den üblichen Sätzen ab, prüfen Finanzbeamte die Plausibilität.
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Rechnungen von beruflich bedingten Anschaffungen sollten also fein säuberlich abgeheftet werden. Wer mal im Homeoffice und mal im Büro arbeitet, sollte sich zudem unbedingt etwa in einem Kalender notieren, an welchen Tagen von welchem Ort aus gearbeitet wurde. Nur so lässt sich später zuverlässig nachweisen, dass die Abrechnung der Homeoffice-Pauschale und der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg korrekt ist.
Zu Nachfragen führen vor allem ungewöhnlich hohe Werbungskosten - oder bei Selbstständigen ungewöhnlich hohe Betriebsausgaben. Manchmal fordern die Finanzämter dann eine genaue Kostenaufstellung mit allen Belegen an. „Manche verlangen aber auch nur die Belege für die höchsten Kosten oder ab einer bestimmten Höhe“, sagt Karbe-Geßler. Steuerpflichtige sollten sämtliche Nachweise also griffbereit haben, aber nicht schon vorsorglich einreichen.
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