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Urteil

TIllegales Straßenrennen: Falschaussage kommt Zeugen teuer zu stehen

Vor dem Landgericht Oldenburg ist der Angeklagte jetzt wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Vor dem Landgericht Oldenburg ist der Angeklagte jetzt wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Foto: Hibbeler/dpa

Vom verbotenen PS-Geprotzte wollte ein 30-Jähriger angeblich nichts mitbekommen haben. Doch die beiden Raser am Steuer ritten den Beifahrer vor Gericht rein.

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