Zwist und Gefahren

TImmer wieder Streit: Nachbar soll für herübergewehtes Laub zahlen

Allgemein gilt: Gehwege an Grundstücken sind werktags zwischen 7 und 20 Uhr gefahrlos rein zu halten.

Allgemein gilt: Gehwege an Grundstücken sind werktags zwischen 7 und 20 Uhr gefahrlos rein zu halten. Foto: Marcus Brandt/dpa

Hier im Herbst droht Ärger - und mit Blick auf den Straßenverkehr sogar Gefahr. Was im Laub-Streit wo gilt und warum die Polizei erneut auch Landwirte in den Blick nimmt.

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