TIst das schon Bestechung? 1000 Euro sollten Chance auf Baugrundstück erhöhen
Der Angeklagte hatte sich für ein Baugrundstück beworben und zu dem zuständigen Mitarbeiter gesagt, dass er für einen besseren Listenplatz bereit sei, 500 bis 1.000 Euro zu zahlen. Foto: Armin Weigel/dpa/dpa-tmn (Symbolfoto)
Bestechungsversuch im Rotenburger Rathaus oder einfach nur ein schlechter Scherz? Das Landgericht Verden hatte in zweiter Instanz darüber zu urteilen, wie die Aussage eines 32-Jährigen gegenüber einem Verwaltungsbeamten gemeint war.
Von Wiebke Bruns
Der Angeklagte hatte sich für ein Baugrundstück beworben und zu dem zuständigen Mitarbeiter gesagt, dass er für einen besseren Listenplatz bereit sei, 500 bis 1.000 Euro zu zahlen.
„Es wäre ihm etwas Wert, wenn er in der Liste nach oben rutschen könnte. 500 bis 1.000 Euro. Ich habe das verneint und ihn verabschiedet“, sagte der 29 Jahre alte Verwaltungsbeamte die Situation in der Berufungsverhandlung. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Rotenburg stand der Angeklagte zum Tatzeitpunkt im Februar 2021 auf Platz 386 von der ungefähr 700 Interessenten umfassenden Liste.
8.100 Euro Geldstrafe sollte der Rotenburger wegen Bestechung zahlen. 90 Tagessätze, die sich an der Schuld bemessen, á 90 Euro, gemessen am Einkommen des Ingenieurs. Dieser hatte Rechtsmittel eingelegt, um einen Freispruch zu erstreiten. Er habe es zwar gesagt, aber nicht ernst gemeint. Ein Scherz sei es gewesen, was ihm die Rotenburger Strafrichterin aber nicht geglaubt hatte.
Mitarbeiter: „Wir haben sehr viele Bewerber aus der Familie“
„Es hätte gar nichts gebracht“, argumentierte der Angeklagte auch in der Berufungsverhandlung, denn er hätte gar kein Grundstück mehr erwerben können. Grund sei, dass er schon mal in den Genuss gekommen war. „Die Kommunen bieten Einheimischen Grundstücke günstiger an. Aber nach dem Gesetz dürfen sie nur einmal ein günstigeres Grundstück an jemanden verkaufen“, erklärte sein Verteidiger Michael Brennecke, der zugleich Notar ist.
Das wusste der Angeklagte auch schon vor dem persönlichen Gespräch im Rotenburger Rathaus. Dennoch hatte er um den Gesprächstermin gebeten. Wie er in der Verhandlung sagte, um einen Plan mit den noch freien Grundstücken für seine Geschwister zu besorgen, die sich ebenfalls beworben hatten. „Wir haben sehr viele Bewerber aus der Familie“, bestätigte auch der Verwaltungsbeamte. Aber den Plan hätte er auch mailen können.
Das Gespräch fand im Büro des zuständigen Mitarbeiters stand. „Da hatte er auch schon erwähnt, dass es ihm was Wert wäre, wenn er nach oben rutschen würde in der Liste“, berichtete der Zeuge. Da sei er aber gar nicht drauf eingegangen. Als er den Angeklagten, wegen Corona war das Rathaus geschlossen, zur Ausgangstür begleitete, habe dieser unten im Bereich des Foyers sein Angebot wiederholt und die 500 bis 1.000 Euro genannt. Mit einem klaren „Nein“, habe er dies abgelehnt.
„Nur ein Spruch, kein strafrechtlich relevantes Angebot“
„Für mich war der Punkt, der Geldbetrag für eine Dienstleistung, die ich erbringen soll. Da wollte ich mich absichern. Nicht, dass man mir etwas vorwerfen kann“, sagte der Zeuge. Deshalb habe er den Vorfall gemeldet. Zumal er nicht ausschließen konnte, ob jemand etwas davon mitbekommen habe. Für ihn sei es jedenfalls kein Scherz gewesen.
Aus Sicht der Staatsanwältin auch nicht. Sie beantragte die Berufung zu verwerfen. „Ein völlig blöder Spruch. Aber nur ein Spruch und kein strafrechtlich relevantes Angebot“, meinte dagegen der Verteidiger. Seinem Antrag auf Freispruch folgte die 5. Kleine Strafkammer.
„Wir glauben schon, dass sie gucken wollten, was kann ich erreichen und haben deshalb den Termin gemacht. Aber wir können nicht ausschließen, dass es sich um einen schlechten Scherz gehandelt hat.“ Zu unkonkret sei, wie es weitergegangen wäre. Ob der Angeklagte schon ein Bündel Scheine in der Tasche hatte oder in Verhandlungen eingestiegen wäre. „Wir haben Zweifel, dass es hinreichend ernst gemeint war.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.