Recht

TKurzarbeit: Was Beschäftigte jetzt wissen müssen

Bis Ende Dezember 2025 wurde die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert - eine Reaktion auf die gestiegene Zahl von Beschäftigten in Kurzarbeit.

Bis Ende Dezember 2025 wurde die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert - eine Reaktion auf die gestiegene Zahl von Beschäftigten in Kurzarbeit. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

In wirtschaftlich schlechten Zeiten können Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen. Was bedeutet das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Ein Überblick über Ihre Rechte - und die finanziellen Folgen.

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