Zugausfälle

TLokführer streiken wieder: Diese Rechte haben Bahnreisende

Bei Streik müssen Arbeitnehmer im Zweifelsfall auf andere Fortbewegungsmittel zurückgreifen, um pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.

Bei Streik müssen Arbeitnehmer im Zweifelsfall auf andere Fortbewegungsmittel zurückgreifen, um pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Foto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Erneut ruft die Lokführergewerkschaft GDL zum Streik auf - diesmal soll er sechs Tage dauern. Statt auf die Schiene auf die Straße oder in den Flieger? Wer mit der Bahn reisen wollte, plant womöglich um. Welche Rechte Bahnreisende haben und was erstattet wird.

Weiterlesen

Passendes Angebot auswählen oder anmelden und Artikel weiterlesen

wöchentlich

2,99 Euro

Jetzt testen
  • 0,99 Euro im ersten Monat
  • monatlich kündbar
Nur für kurze Zeit
für 3 Monate

0,99 Euro

Ho ho hol´s dir!
  • Weihnachts-Angebot
  • nach 3 Monaten mtl. kündbar
wöchentlich

1,00 Euro

langfristig sparen
  • 12 Monate Preisstabilität
  • nach 12 Monaten mtl. kündbar
  • Uneingeschränktes Lesen aller Plusartikel
  • Premiumzugriff auf TAGEBLATT.de
  • Zugang zur NewsApp inklusive
Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel

„Wer auffährt, ist immer schuld“: Stimmt das?

„Wer auffährt, hat Schuld“: Der Satz gilt nach einem Auffahrunfall vor Gericht nicht zwangsläufig. Wer auffährt, muss aber Stichhaltiges vorbringen, um das Gegenteil zu beweisen, zeigt ein Urteil.

Wann Resturlaub verfällt und wann nicht

Noch Urlaubstage für 2025 übrig? Urlaubsanspruch erlischt nicht automatisch: Wann Arbeitgeber Beschäftigte warnen müssen – und welche Ausnahmen bei Krankheit oder Elternzeit gelten.