Neue Corona-Kriterien und Impfstatus-Auskunft in Kraft getreten

Ein Impfbuch. Foto: Jens Kalaene/zb/dpa/Archivbild
Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuregelungen zu den Bewertungskriterien der Lage in der Corona-Pandemie und zu Auskünften zum Impfstatus von Beschäftigten sind mit dem heutigen Mittwoch in Kraft getreten.
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Wesentliche Messlatte zur Lage-Einschätzung soll – wie bereits im niedersächsischen Warnstufensystem umgesetzt – die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken sein. Diese soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen und Sieben-Tage-Inzidenzen ablösen, die angesichts der Impfungen nicht mehr als so aussagekräftig gelten. Berücksichtigt werden sollen aber auch „weitere Indikatoren“. Die Länder sollen dann jeweils festlegen können, wo kritische Schwellen liegen, ab denen weitergehende Alltagsbeschränkungen greifen.
Für den weiteren Kampf gegen die Pandemie im Herbst und Winter schärfen zudem immer mehr Bundesländer Corona-Regeln nach und unterscheiden stärker zwischen Geimpften und Ungeimpften. Am Dienstag kündigten Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg und Sachsen neue Möglichkeiten für Betreiber und Veranstalter an, wonach nur Geimpfte und Genesene (2-G-Regel) Zugang zu Innenräumen bekommen können – nicht aber negativ Getestete (3-G-Regel). Dann sollen auch Auflagen entfallen können.
Auskunftspflicht in Kitas, Schulen und Heimen
Zudem sollen von heute an Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind.
Neben den Änderungen im Infektionsschutzgesetz tritt auch das Gesetz in Kraft, mit dem ein Hilfsfonds nach der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli eingerichtet wird. Für den Wiederaufbau vor allem im Westen Deutschlands sollen in den nächsten Jahren bis zu 30 Milliarden Euro bereit gestellt werden. (dpa)
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