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Städtische Veranstaltungsräume

Politik und Religion in Aula und Forum wieder erlaubt

Der Multimedia-Vortrag „Syrien – ein Land ohne Krieg“ hat im Vorwege für politische Debatten in Buxtehude gesorgt. Foto Lutz Jäkel

Der Multimedia-Vortrag „Syrien – ein Land ohne Krieg“ hat im Vorwege für politische Debatten in Buxtehude gesorgt. Foto Lutz Jäkel

Die Halepaghen-Aula und das Forum Süd sollen grundsätzlich wieder für politische und religiöse Veranstaltungen genutzt werden dürfen, ebenso das Fabiz und das Stieglitzhaus. Das hat der Innere Ausschuss der Hansestadt Buxtehude am Montagabend mehrheitlich befürwortet.

Von Anping Richter Dienstag, 18.06.2019, 20:00 Uhr

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Die Verwaltung soll dazu nun eine Vorlage für einen Ratsbeschluss ausarbeiten. „Es gibt keine belastbare Definition des Politischen“, sagte Rathausjuristin Dorothea Röttger und brachte damit auf den Punkt, weshalb die Frage „Was ist überhaupt eine politische Veranstaltung?“ jetzt zu einer neuen Nutzungsordnung der Räume in städtischen Einrichtungen geführt hat. Die aktuelle Nutzungsordnung war zwar erst zwei Jahre alt, ist aber bereits von der Praxis einholt worden.

Wie berichtet, hatte die AfD die Halepaghen-Aula 2017 für eine Veranstaltung mit einem Parteiprominenten gebucht. Viele Buxtehuder Ratsmitglieder zeigten sich entsetzt, aber aus rechtlichen Gründen konnte die Stadt die Veranstaltung nicht ablehnen. Nicht nur, aber auch aus diesem Anlass verbot der Rat – die AfD war noch nicht vertreten – fortan die Nutzung städtischer Räume, die vornehmlich der Kinder- und Jugendarbeit oder als Schulen dienen, für jegliche Veranstaltungen politischer Natur und von Religionsgemeinschaften.

Eine Veranstaltung ganz anderer Art hat die Politiker jetzt zum Umdenken gebracht: ein von den Stadtteileltern des Fabiz organisierter Multimediavortrag über Syrien. Dieser war zunächst von der Verwaltung als politisch eingestuft und deshalb der Halepaghen-Bühne verwiesen worden. Nach öffentlicher Debatte, großem Medienecho und einem klärenden Gespräch mit Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt wurde die Aufführung auf der größten städtischen Bühne dennoch gestattet. Die Sache wurde aber zum Ausgangspunkt politischer Diskussionen.

Die Fraktion der Grünen beantragte, die Nutzungsordnung vom Mai 2017 zur Widmung der Räume in städtischen Einrichtungen zu ändern. Die Globalisierung und eine zunehmend offene Gesellschaft mit verschiedensten Lebensformen und Weltanschauungen benötigten Raum für politische Meinungsbildung und Debatten. „Ich glaube, die Zeit in Buxtehude ist reif dafür, und wir können das ertragen“, sagte der Fraktionsvorsitzende Michael Lemke.

Im gleichen Zug forderte er dazu auf, das Miteinander der Religionen zu unterstützen, indem Aula und Forum Süd, Stieglitzhaus und Fabiz wieder für Veranstaltungen von Glaubensgemeinschaften zur Verfügung gestellt werden, und erinnerte an das Iftar-Fest zum Abschluss des Ramadan, zu dem die Islamische Gemeinde zu Bürgermeister Badurs Zeiten jährlich eingeladen hatte. Auch sei es schade, wenn Buxtehude aufgrund der Raumwidmung keine politische Prominenz wie beispielsweise Angela Merkel empfangen könnte. Klemens Kowalski (Linke) und Astrid Bade (SPD) unterstützten den Antrag, und auch Olaf Riesterer (CDU) war im Grundsatz einverstanden, wollte aber klären, ob und wie zwischen politisch und parteipolitisch unterschieden werden solle. Zudem dürften die Kosten nicht nach oben getrieben werden.

Der Syrien-Vortrag habe gezeigt, dass es schwierig sei, das Politische in Kategorien zu packen, sagte Fachbereichsleiter Ralf Dessel. Letztlich beschlossen die Politiker mehrheitlich, politische Veranstaltungen von Institutionen mit Sitz in Buxtehude in den städtischen Veranstaltungsräumen in Schulen zuzulassen, aber auf zwei pro Jahr und Partei zu begrenzen. Das soll auch für Religionsgemeinschaften gelten, wobei deren Veranstaltungen dem Vorschlag von Anke Lindzus (AfD) folgend außerdem auch öffentlich sein müssen. Die Kosten solcher Veranstaltungen, beispielsweise für Hausmeisterstunden, sollen ermittelt werden, um eine kostendeckende Abrechnung zu ermöglichen.

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