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Geschwindigkeitsüberwachung

74 km/h zu schnell: Raser im Kreis Stade geblitzt

Der Landkreis Rotenburg stellte bei Kontrollen in Kettenburg und Elmerheide bei erlaubten 70 km/h Tempoüberschreitungen bis 176 km/h fest.

Der Landkreis Rotenburg stellte bei Kontrollen in Kettenburg und Elmerheide bei erlaubten 70 km/h Tempoüberschreitungen bis 176 km/h fest. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Maximal 100 km/h auf der Landstraße? Das Tempolimit kümmerte einen BMW-Fahrer in Ohrensen offenbar nicht. Auch im Kreis Rotenburg war ein Autofahrer deutlich zu schnell unterwegs.

Von Redaktion 23.07.2026, 11:00 Uhr
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Landkreis. Am Dienstag und Mittwoch haben Messbeamte Geschwindigkeitskontrollen im Kreis Stade durchgeführt. Wie der Landkreis Stade am Donnerstag mitteilt, sei am Dienstag gegen 18.30 Uhr ein Fahrer eines BMW mit Stader Kennzeichen auf der Landesstraße 123 vor Ohrensen mit 174 km/h geblitzt worden. Dort sind außerorts 100 Stundenkilometer erlaubt.

„Dem Mann drohen ein mehrmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld nicht unter 600 Euro“, so Kreissprecher Daniel Beneke. Während der etwa eineinhalbstündigen Messung am Dienstagabend passierten 218 Fahrzeuge den Radarwagen, zwei waren zu schnell unterwegs.

Am Mittwochabend gegen 18 Uhr raste ein Mann laut Angaben in einem Ford mit Bremervörder Kennzeichen auf der B74 in Willah in Richtung Elm: Er war 164 km/h schnell, erlaubt sind auch dort 100 km/h. Dem Mann droht ebenfalls ein Fahrverbot, auch er muss mit mindestens zwei Punkten und einem erheblichen Bußgeld nicht unter 480 Euro rechnen.

38 von 1190 Fahrern zu schnell auf der B74

„Sollte aufgrund der derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen von Vorsatz ausgegangen werden, könnte das unter anderem zu einer Verdoppelung des Bußgeldes führen“, so Beneke.

Fünf Stunden kontrollierten die Messbeamten des Landkreises am Mittwoch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf der B74, 1190 Wagen passierten demnach den Radarwagen – 38 von ihnen waren zu schnell unterwegs.

Der Landkreis kündigt weitere Geschwindigkeitskontrollen an, um Unfallzahlen mit verletzten oder sogar getöteten Verkehrsteilnehmern zu senken, und dadurch die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Auch bei Kontrollen im Landkreis Rotenburg gingen der Polizei Verkehrssünder ins Netz. Die Verkehrsteilnehmer waren zum Teil mit „stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs“, teilt die Pressestelle des Landkreises Rotenburg mit.

Mehr als 100 km/h zu schnell

Bei erlaubten 70 km/h wurde in Kettenburg ein Fahrzeug mit 131 km/h gemessen. In Elmerheide registrierte die Messanlage eine Geschwindigkeit von 176 km/h.

Auch innerorts erfassten die Messbeamten erhebliche Überschreitungen. In Sittensen war ein Verkehrsteilnehmer mit 114 km/h unterwegs. In Seedorf wurde ein Fahrzeug mit 130 km/h erfasst. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit lag in beiden Fällen bei 50 km/h.

Fahrverbot und hohes Bußgeld

Die Fahrer erwarten hohe Bußgelder zwischen 1.200 und 1.600 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und zwei beziehungsweise drei Monate Fahrverbot. Die Bußgelder werden in solchen Fällen mit extremer Überschreitung in der Regel verdoppelt.

„Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sind ein wichtiger Baustein der Verkehrsüberwachung, da überhöhte Geschwindigkeit nach wie vor zu den häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle gehört“, teilt die Pressestelle des Landkreises Rotenburg mit. Die Kontrollen werden fortgeführt, um zu mehr Verkehrssicherheit beizutragen.
(js/tom)

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde um 11 Uhr mit den Geschwindigkeitskontrollen aus dem Landkreis Stade ergänzt.

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H
Heiko Kania
24.07.202611:31 Uhr

Frage an mgl. Verkehrsrechtsanwälte hier im Forum: Muss/kann/darf/sollte die Ordnungsbehörde einen Raser mit 74km/h oberhalb der zul. Höchstgeschwindigkeit (der "Toleranzabzug" ist bereits gebucht) nach §315d StGB zur Anzeige bringen? Gibt es da Vorgaben oder Präzedenzfälle?

Ulla Bowe
23.07.202612:08 Uhr

Auch in unserem Wohnquartier gilt durchgängig 30 km/h. Daran hält sich weder Lieferverkehr/Paketdienste, Durchgangsverkehr; sogar Anlieger:innen vergessen schon kurz nach dem Passieren des 30er Schildes die Bedeutung desselben.
Seit nunmehr Monaten rast ein Zweiradfahrer mit seinem offensichtlich getunten Elektro-Moped mit Versicherungskennzeichen täglich um ca. 7:40 Uhr in die eine und um ca. 16:45 Uhr in die andere Richtung. Geschätzte 60-70 km/h. Sogar das Kennzeichen habe ich der Polizei bereits übermittelt.Ausserdem habe ich in Telefonaten mit der Wache dargelegt, daß dieser Raser andere Verkehrsteilnehmer aus vielen vorfahrtberechtigten Seitenstraßen, Kinder auf dem Schulweg und nicht zuletzt sich selbst in Gefahr bringt.
Es ist nichts passiert.
Das Verhalten der Polizei steht diametral zu deren Anspruch, akute Verkehrsgefahren zu melden.
Michael Bowe

M
Marlena Waldeck
23.07.202611:41 Uhr

Ich sehe Raserei als Vorsatz an. Jede:r Autofahrer:in weiß, dass innerorts nur max. 50 km/h erlaubt sind. Wirklich erschreckend finde ich, wie (fast schon skrupellos) in Tempo 30 Bereichen/Zonen gerast wird. Dieses passiert regelmäßig vor KiTas (z.B. Beethovenstrasse) oder auch vor Schulen. Ich bin dafür, dass besonders in diesen Bereichen stationäre Blitzer Pflicht sein sollten bzw. schwerpunktmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden müssen!

H
Heiko Kania
23.07.202607:36 Uhr

So lange Raserei keine Straftat ist sondern grds. lediglich als Ordnungswidrigkeit "bestraft" wird in Deutschland ("Kavaliersdelikt"), wird sich am Verhalten dieser tickenden Zeitbomben elementar nichts ändern.

H
Heiko Kania antwortete am
24.07.202611:25 Uhr

@TF: Das "Rasen" wurde in der Schweiz mit absoluten Zahlen definiert. Bezogen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Und als Straftat ins StGB aufgenommen. Genau das ist hier im "ehemaligen Autowunderland", wie ein generelles Tempolimit, undenkbar. Und ist mitverantwortlich für die hohen Zahlen an Unfallverletztn und Toten.

Ulla Bowe antwortete am
24.07.202610:07 Uhr

Herr Fricke, ist das nicht Äpfel mit Birnen vergleichen? Die Ordnungswidrigkeit z.B."Falschparken" lässt sich nicht mit der immer-noch-OWI "Rasen" vergleichen! Durch Falschparken , -zwar auch ein großes Ärgernis und mitunter andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdend-, sind mit absoluter Sicherheit weniger Menschen ums Leben gekommen,als durch Raserei. Ich unterstelle Ihnen, daß Sie das auch wissen. Also warum so beharrlich?
Michael Bowe

T
Torsten Fricke antwortete am
24.07.202607:02 Uhr

"Raserei" ist ein weites Feld - wo fängt sie an, wo hört sie auf. Manch einer sieht es als "Raserei" an, wenn in einer 30iger-Zone 40 km/h gefahren wird. Denn man hätte ja auch 25 km/h fahren können. Wer die Forderung aufstellt, dass Ordnungswidrigkeiten, die massenhaft vorkommen, als Straftaten behandelt werden sollen, ist eindeutig "strafwütig". Nicht mehr und nicht weniger ist dazu eigentlich noch zu sagen.

H
Heiko Kania antwortete am
24.07.202606:30 Uhr

Schade, dass Herr Fricke beim §315d StGB "Strafwut" als Motiv suggeriert und nicht zielgerichtete Raserei, die absolut sinnlose Menschenopfer gekostet hat. Und ja, damit ist es vereinzelt tatsächlich zur Verurteilung wg. Mordes gekommen. Hat es jedoch zu einer Veränderung bei der "alltäglichen Raserei" und vor allem des "Kavaliersdelikt-Bewusstseins" geführt? Eher nicht. Und wer täglich beobachtet, wie - vermutlich aus "Datenschutzgründen" - sparsam mit dem "Blinker" umgegangen wird, weiß ziemlich sicher, die "Ich! Ich! - Mentalität", ich nenne es das Recht des Stärkeren, hat im Straßenverkehr - und nicht nur dort - ein erschreckendes Übermaß angenommen. Mit jährlich Hunderttausende Verletzte und Tote.

T
Torsten Fricke antwortete am
23.07.202622:09 Uhr

So ganz ohne strafrechtliche Bedeutung bleibt "Raserei" im Straßenverkehr freilich nicht, was auch häufig übersehen wird, denn es gibt ja immerhin das Verbot von Kraftfahrzeugrennen im StGB, wozu auch sog. Alleinrennen gehören (§ 315 d StGB - recht neu geschaffen). Auch für die "Strafwütigen" bietet der Werkzeugkasten also etwas, freilich sind das die seltenen Ausnahmen.

Ulla Bowe antwortete am
23.07.202620:25 Uhr

@H Im juristischen Sinne haben Sie natürlich Recht.Ich habe den Begriff Strafe in Verbindung mit dem Gefühl des Bußgeld-Pflichtigen verwendet, der ein Bußgeld höchstwahrscheinlich als "Strafe" empfindet.Das sei ihm auch gegönnt. Aber eine Buße kann juristisch selbstverständlich keine Strafe ersetzen, daher sind wir uns darin einig.
Schöne Grüße
Michael Bowe

H
Heiko Kania antwortete am
23.07.202619:20 Uhr

Lieber Herr Bowe, "Raserei" kennt kein Strafmaß. Solange z.B. dadurch niemand verletzt oder getötet wird, findet als Sanktion seitens der Ordnungsbehörde (z. B. Landkreis) lediglich ein läppisches Bußgeldverfahren statt. Um "Strafe" im juristischen Sinne verhängen zu können, müsste Raserei im Strafrecht verankert werden. Danach sieht es in Deutschland nicht aus. Egal, wie hoch die Personen- und Sachschäden hieraus auch sein bzw. werden mögen. Dann wird eben die unfreiwillige Solidargemeinschaft Kfz-Haftpflicht-Versicherung teurer ("Schadenshöhe gestiegen"...).

Ulla Bowe antwortete am
23.07.202617:39 Uhr

@T Ich finde ja, daß sich eigentlich die Raser unverhältnismäßig und unangemessen verhalten und darum sollte das Strafmaß verschärft werden,bzw. viel stärker ausgeschöpft werden. Eine Überleitung vom OWI- zum Strafrecht würde evtl. mehr Wirkung erzielen.Im Interesse der bisherigen und zukünftigen Opfer solcher verantwortungsloser Fahrzeugführer:innen wäre das aus meiner Sicht begrüssenswert. Gerne mit wissenschaftlicher Begleitung zur Validierung für die politischen Weicheinstellungen
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat meiner Erinnerung nach bereits vor Jahren entsprechende Empfehlungen ausgegeben.
Michael Bowe

H
Heiko Kania antwortete am
23.07.202615:38 Uhr

Es geht hier um das Leben und die Gesundheit von mehreren 100.000 Menschen in Deutschland. Pro Jahr. Die "Abstufung" OWi zu Straftat hilft ihnen nicht mehr. Sie sind verletzt oder tot. Es geht darum, die Wahrnehmung des "sportlichen Fahrens" hin zu "potenziell lebensgefährliche Fahrweise" zu befördern. Und nicht darum, 50€ OWi-Buße als "Abschreckung" zu verhängen. Sicher ist selbstverständlich auch, dass z. B. die Zunft der Verkehrsanwälte damit ihr Geld verdient, sich dieser "Opfer der Exekutive" anzunehmen. Denn der Spruch "Freie Fahrt für freie Bürger" gilt tatsächlich bei zu vielen auch heute noch.

T
Torsten Fricke antwortete am
23.07.202613:28 Uhr

Nur ein abgestuftes Sanktionensystem mit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wird den Anforderungen eines freiheitlich-demokratischen Staatswesens gerecht. Für jede Verfehlung gleich die höchste Strafe zu verhängen, wäre unverhältnismäßig und unangemessen.
Wenn eine Raserei zur Körperverletzung oder gar Tötung führt, ist man im Bereich des Strafrechts. Dieser Gefahr muss sich jeder Raser bewusst sein. Verkannt wird häufig, dass Sanktionen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht viel einschneidender sein können, als strafrechtliche Sanktionen. Einfache Körperverletzungen im Straßenverkehr werden von den Staatsanwaltschaften regelmäßig nicht verfolgt, sondern eingestellt. Die fühlbare Sanktion gibt es dann mitunter aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht, das hier so gescholten wird.

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