Ratgeber

TResturlaub-Urteile: Kann ich jetzt Urlaub von 1995 einklagen?

Resturlaub verfällt ohne Vorwarnung des Arbeitgebers nicht mehr. Doch Urlaubstage zu horten, ist nach wie vor keine gute Idee. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Resturlaub verfällt ohne Vorwarnung des Arbeitgebers nicht mehr. Doch Urlaubstage zu horten, ist nach wie vor keine gute Idee. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts haben die Rechte von Arbeitnehmern noch einmal deutlich gestärkt. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht explizit auf seinen Resturlaub hingewiesen, können Urlaubsansprüche der vergangenen Jahre weiter geltend gemacht werden. Was das bedeutet.

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