Ratgeber

TResturlaub-Urteile: Kann ich jetzt Urlaub von 1995 einklagen?

Resturlaub verfällt ohne Vorwarnung des Arbeitgebers nicht mehr. Doch Urlaubstage zu horten, ist nach wie vor keine gute Idee. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Resturlaub verfällt ohne Vorwarnung des Arbeitgebers nicht mehr. Doch Urlaubstage zu horten, ist nach wie vor keine gute Idee. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts haben die Rechte von Arbeitnehmern noch einmal deutlich gestärkt. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht explizit auf seinen Resturlaub hingewiesen, können Urlaubsansprüche der vergangenen Jahre weiter geltend gemacht werden. Was das bedeutet.

Weiterlesen

Passendes Angebot auswählen oder anmelden und Artikel weiterlesen

wöchentlich

2,99 Euro

Jetzt testen
  • 0,99 Euro im ersten Monat
  • monatlich kündbar
Beste Preis-Leistung
wöchentlich

1,00 Euro

Langfristig sparen
  • 1 Jahr lang Preisstabilität
  • nach 12 Monaten mtl. kündbar
wöchentlich

1,25 Euro

Kurzfristig sparen
  • 3 Monate zum Sonderpreis
  • nach 3 Monaten mtl. kündbar
  • Uneingeschränktes Lesen aller Plusartikel
  • Premiumzugriff auf TAGEBLATT.de
  • Zugang zur NewsApp inklusive
Weitere Artikel