Schulbus-Unfall: Richter verurteilt Busfahrerin
            Blick auf den beschädigten KVG-Schulbus kurz nach der Kollision mit einem Metronom am Bahnübergang in Hedendorf. Foto Vasel
Das Amtsgericht Buxtehude hat eine Busfahrerin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt. Sie war am 16. September 2015 in Hedendorf mit ihrem Schulbus auf dem Bahnübergang „Mühlenkampstraße / Am Mühlenbach“ liegengeblieben.
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60 Schülerinnen und Schüler sowie die Fahrerin hatten sich in allerletzter Minute retten können, bevor ein Metronom, abgebremst auf 40 km/h, mit dem Gelenkbus kollidierte.
Amtsrichter Erik Paarmann verurteilte die Busfahrerin wegen „gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ und wegen „fahrlässiger Körperverletzung“, ein Bahnreisender war beim Zusammenstoß leicht verletzt worden, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Euro. Ihren Beruf kann die Busfahrerin weiter ausüben, ein Fahrverbot, maximal drei Monate wären möglich gewesen, ist vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft hatte 50 Tagessätze à 35 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat gefordert, die Verteidigung Freispruch beantragt.
Der Rechtsanwalt der 23-Jährigen vertrat die Auffassung, dass die Umleitungsstrecke nördlich der Bahnlinie, die B 73 war im Zuge der Ortsdurchfahrt wegen einer Sanierung gesperrt, für Gelenkbusse dieser Größe nicht geeignet war. Letztlich trage die KVG die Verantwortung für den Schulbusunfall.
Diese Position teilten weder Richter noch Staatsanwaltschaft; der Amtsrichter machte in seinem Urteil deutlich, dass die Berufskraftfahrerin die Ausweichstrecke („schwer, aber machbar“) über den beschrankten Bahnübergang zwischen dem Wohngebiet und der Feldmark durchaus mit ihrem 18 Meter langen Gelenkbus hätte bewältigen können. Sie habe den Unfall „fahrlässig“ verursacht. Vor ihr hätten 20 KVG-Busse den Bahnübergang passiert – ohne Probleme, so der Strafrichter.
Die Fahrerin hatte die Kurve nicht richtig genommen. Weil sie vermeiden wollte einen Weidenzaun zu beschädigen, habe sie den Bus auf dem Bahnübergang zurückgesetzt. Dabei war die Gelenk- und Knicksperre zum Schutz des Busses ausgelöst worden. Erst gab es die optische Warnung, ab einem Winkel von 54 Grad ‚rastete‘ die Sperre hydraulisch ein. Rückwärts konnte sie nicht mehr fahren. Nach Aussage des Sachverständigen hätte sie, nach Druck auf den Taster „Vorwärts“, das Lenkrad lediglich in die andere Richtung einschlagen müssen, um die Sperre durch das Entlasten des Knickschutzes aufzuheben und den Bus im Kriechtempo von den Schienen zu bringen können.
Klar ist nach dem Urteil und den Untersuchungen – unter anderem wurde die Blackbox des Busses ausgewertet – mehrerer Behörden, der KVG und des Fahrzeugherstellers Mercedes: Ursache des Schulbus-Unfalls war kein technischer Defekt, sondern ein Fahrfehler. Lediglich die Untersuchung der Eisenbahnunfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) läuft noch.
Im Zuge der Untersuchung sei der Bahnübergang mehrfach mit Gelenkbussen befahren worden – ohne Probleme; allerdings hatte vor dem Unfall mindestens ein Fahrer der KVG dort Schwierigkeiten, den beschrankten Bahnübergang im ersten Anlauf zu überqueren.
Die KVG stand und steht zur alleinerziehenden Fahrerin. Diese hat das Unternehmen zwischenzeitlich aus eigenem Antrieb verlassen. Bereits im Herbst hatte das Unternehmen angekündigt, sie zivilrechtlich nicht in Regress zu nehmen, den Schaden von rund 500 000 Euro an Bus, Zug und Bahntechnik trage die Versicherung der KVG, hieß es.