Schweinepest: Land bezahlt Jäger nicht mehr – Großer Aufschrei

Teilnehmer an einer Praxisübung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bergen ein totes Wildschwein. Foto: Sina Schuldt/dpa
Die Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in der Region ist noch lange nicht gebannt. Den Einsatz der Jägerschaft gegen eine Ausbreitung will das Land aber nicht mehr vergüten. Die Kritik folgt prompt.
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Im Zusammenhang mit Vorsorgemaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest zahlt das Landwirtschaftsministerium der Jägerschaft kein Geld mehr für die Beprobung von Fallwild oder den Mehrabschuss von Schwarzwild. Auch Aufwandsentschädigungen für den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückejagden komme aus haushaltsrechtlichen Gründen für die Zukunft nicht mehr in Betracht, teilte das Landwirtschaftsministerium in Hannover mit. Landvolk und Landesjägerschaft kritisierten die Entscheidung.
Das Ministerium begründete die Mittelkürzung mit haushaltsrechtlichen Bedenken: Die rechtlichen Voraussetzungen für die unkomplizierte Gewährung dieser Leistungen seien nicht erfüllt. Sie in einen rechtskonformen Rahmen zu überführen, sei für alle Beteiligten zu aufwendig und stünde in keinem wirtschaftlichen Verhältnis.
Niedersachsen zahlt keine Schweinepest-Aufwandsentschädigungen für Jäger mehr
Die Ankündigung sei ein fatales Signal, teilten Landvolk und Landesjägerschaft mit. Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Betrieb im Emsland im vergangenen Jahr habe gezeigt, welche katastrophalen Auswirkungen die Seuche für Schweinehalterinnen und -halter habe.
„Oberstes Ziel der ASP-Bekämpfung ist es, in Deutschland wieder ASP-frei zu werden“, sagte Landvolkpräsident Holger Hennies. Dazu gehöre auch die Reduzierung des Schwarzwildbestandes und ein Frühwarnsystem durch schnelles Auffinden von Fallwild und eine kontinuierliche Beprobung auf das ASP-Virus. ASP-Fälle bei Nutztieren hätten für das Land Niedersachsen Schadenspotential in Milliardenhöhe.
Landkreis Stade rüstete sich mit Schutzzaun vor Ausbruch der Schweinepest
Das Ministerium verwies darauf, dass die Jäger jagdrechtlich zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes in angemessener Zahl aufgefordert seien und die übermäßige Vermehrung zum Beispiel von Wildschweinen verhindern sollen. „Die Jägerschaft zeichnet sich in dem Punkt ASP-Prävention durch ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl aus, daher wird aufgrund des Wegfalls einer Aufwandsentschädigung für den Mehrabschuss von Schwarzwild kein Rückgang erwartet“, hieß es. Die Förderung zur Ausbildung von Kadaversuchhunden solle allerdings fortgesetzt werden.
Im Landkreis Stade war bislang noch kein Fall der Schweinepest aufgetreten. Dennoch hatte die Kreisverwaltung bereits Anfang des vergangenen Jahres präventiv mögliche Schutzmaßnahmen ergriffen. So wurde gemeinsam mit den Kreisen Cuxhaven, Rotenburg, Osterholz und Verden ein Schutzzaun angeschafft.
Zur Vorbeugung schlossen die fünf Nordwest-Kreise eine Art Stand-by-Vertrag mit einer in der Region ansässigen Zaunbaufirma. Die Firma verpflichtete sich für den Ernstfall, nach den Vorgaben des Tierseuchenkrisenzentrums Material für 25 Kilometer elektrischen Zaun sowie 50 Kilometer festen Zaun vorzuhalten und binnen 24 beziehungsweise 72 Stunden an den Ausbruchsort zu liefern. Darauf einigten sich Vertreter der Landwirtschaft, der Maschinenringe und der Veterinärämter in einer Videokonferenz.
Zuvor hatte bereits das Land Niedersachsen 150 Kilometer an Schutzzäunen beschafft, auf die die zuerst betroffene Region Zugriff hätte. (dpa/tip)