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Revision

Stader Drogendealer-Bande: Bundesgerichtshof bestätigt jahrelange Haft für Clan-Boss

Die sechs Angeklagten betrieben ihren Drogenhandel in den Jahren 2014 bis 2019 in Stade (Symbolbild). Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Die sechs Angeklagten betrieben ihren Drogenhandel in den Jahren 2014 bis 2019 in Stade (Symbolbild). Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Großprozess 2020/21 gegen die sechs Angeklagten in Stade verlief mitten in der Corona-Krise spektakulär. Das Urteil gegen den Haupttäter hat Bestand. Das entschied jetzt der BGH.

Freitag, 28.01.2022, 06:00 Uhr

Die 2. Große Strafkammer in Stade hatte seit dem 11. Juni 2020 in einem Großverfahren gegen sechs Angeklagte im Alter von 23 bis 53 Jahren verhandelt. Die Anklage warf ihnen vor, als Mitglieder einer Bande jahrelang mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Ihnen wurden bis zu 500 Taten vorgeworfen, die in den Jahren 2014 bis 2019 aus dem Lokal City Bar Lounge inmitten der Stader Altstadt heraus stattgefunden haben sollen. Die Bande hatte Clan-Strukturen aufgebaut.

Zunächst war der Prozess mit 33 Terminen angesetzt, musste wegen der Hygienebestimmungen in der Corona-Krise zeitweise im Stadeum und in einem Zelt geführt werden. Im Laufe des Prozesses hatte die Kammer das Verfahren gegen den Hauptangeklagten abgetrennt und diesen am 11. März 2021 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.

Dagegen legte der Angeklagte jüngst Rechtsmittel ein. Die Revision hatte allerdings beim Bundesgerichtshof keinen Erfolg. Der BGH bestätigte jetzt die verhängte Freiheitsstrafe. Das Urteil gegen den Hauptangeklagten ist damit rechtskräftig. (st/red)

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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa

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