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Urteil

Streifen auf Nike-Sporthose verletzen Adidas-Markenrechte

Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design von Adidas nicht mehr anbieten.

Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design von Adidas nicht mehr anbieten. Foto: Daniel Karmann/dpa

Die drei Streifen sind das Adidas-Markenzeichen. Der Sportartikelriese hatte gegen Konkurrent Nike geklagt - wegen zu großer Ähnlichkeit beim Design von fünf Hosen. In einem Fall bekam Adidas Recht.

Von dpa Dienstag, 28.05.2024, 17:55 Uhr

Düsseldorf. Der Sportartikelhersteller Nike darf in Deutschland eine bestimmte Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design des Konkurrenten Adidas nicht mehr anbieten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Berufungsverfahren entschieden (Az. I-20 U 120/23).

Bei vier anderen Hosen, deren Streifen-Design Adidas ebenfalls beanstandet hatte, wies das Gericht die Markenrechts-Klage zurück und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Bei diesen Hosen sah das Oberlandesgericht anders als das Landgericht Düsseldorf ausreichend Unterschiede zum Adidas-Design. „Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen“, teilte das Gericht mit. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bei den fünf Hosen hatte Adidas 2022 seinen Markenschutz verletzt gesehen und geklagt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike daraufhin per Beschluss, die Hosen in Deutschland anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Im September 2023 bestätigte das Landgericht die Entscheidung, woraufhin Nike in Berufung ging.

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