Täter von Freiburg wird in Psychiatrie eingewiesen

Große Strafkammer des Stader Landgerichts sprach am Dienstag den Mann aus Elmshorn wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des versuchten Mordes frei.
Der 30-Jährige, der im März dieses Jahres in Freiburg eine Familie überfallen und mit einem Hammer attackiert hat, wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Wie lange er dort bleiben muss, ist offen.
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Die Große Strafkammer des Stader Landgerichts sprach am Dienstag den Mann aus Elmshorn wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des versuchten Mordes frei. Der Angeklagte könne nicht bestraft werden, so der Vorsitzende Richter Matthias Bähre, aber eine Unterbringung sei anzuordnen. „Würde er jetzt in die Allgemeinheit entlassen, ist nicht auszuschließen, dass er unbehandelt in alte Muster zurückfällt und dass er derartige Taten wieder begeht. Daher ist eine langfristige Behandlung in einem geschützten Rahmen erforderlich“, erläuterte der Vorsitzende.
Zuvor hatte der psychiatrische Sachverständige Dr. Harald Schmidt berichtet, dass er bei dem Angeklagten von einer chronisch verlaufenden endogenen Psychose schizophrener Prägung ausgehe. Dies sei eine schwere Erkrankung, die das seelische Gefüge drastisch durcheinanderbringe, so griffen rationale Kontroll- und Handlungsmechanismen nicht mehr. Die Einsichtsfähigkeit und damit auch die Schuldfähigkeit seien erheblich eingeschränkt, so Schmidt.
Wie berichtet, war der 30-Jährige am 23. März in das Haus der ihm gänzlich unbekannten Freiburger Familie eingedrungen und hatte mit einem Hammer zunächst auf die Mutter und später auf die Tochter eingeschlagen. Die Schläge hätten durchaus das Schädeldach der Frau zertrümmern können, so ein medizinischer Gutachter. Die zur Abwehr über den Kopf gehaltenen Arme und das dichte Haar des Opfers hatten das verhindert. Das Motiv des Angeklagten blieb bis zum Schluss offen. Die Erklärung des Angeklagten, er habe die beiden Autos vom Hof stehlen wollen, leuchtete keinem der Prozessbeteiligten ein.
Langfristig könne sich der Angeklagte durchaus stabilisieren, so Psychiater Schmidt, „wenn er zu einer medizinischen Behandlung bereit ist und gut auf die Medikamente anspricht“. Da er gut sozialisiert sei – der 30-jährige wuchs in relativ geordneten Verhältnissen auf, besuchte das Gymnasium und schloss die Schule mit Abitur ab – habe er „wesentlich bessere Voraussetzungen als andere Patienten“, so Schmidt. Allerdings: Für eine belastbare Prognose sei ein größeres Zeitfenster notwendig. Statistisch liege das Gewalttäterrisiko bei Schizophrenie-Erkrankten zehnfach höher als beim Rest der Gesellschaft. Auf Nachfrage Bähres betonte Schmidt: „Wenn er jetzt entlassen wird, ist es völlig unklar, was aus ihm wird. Psychosen entwickeln sich über Jahre, da braucht es Zeit, symptomfrei zu werden.“ Wenn es gut laufe, seien das drei bis vier Jahre.
All dies sprach für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Paragraf 63 Strafprozessordnung). Das sahen auch Staatsanwältin Jutta Fastert-Hillegeist und Verteidigerin Katrin Bartes so. Der Vertreter der Nebenkläger, Hans Tangermann aus Hamburg, schloss sich dem an. Für seine Mandanten sei wichtig, „dass der Angeklagte in nächster Zeit in einer geschlossenen Anstalt bleibt“, damit sie und die Gesellschaft vor solchen Taten geschützt würden.
Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an.