EU-Wahlen
TTrotz Gesetzesänderung: Was behinderten Menschen beim Wählen Probleme macht

Philipp von Busch, Dominique Kielmann, Lars Leschner und Inka Böttjer wollen bei der Europawahl ihr Wahlrecht wahrnehmen. Foto: Buchmann
2019 stellte das Bundesverfassungsgericht fest: Teile des Bundeswahlgesetzes sind verfassungswidrig. Durch eine Gesetzesänderung dürfen seitdem auch vollbetreute Menschen ihre Stimme abgeben. Doch barrierefrei ist das Wahlsystem noch lange nicht.