Finanzen
TÜberweisung: Besser keine Witze im Verwendungszweck machen

Lieber keine Witze im Verwendungszweck der Überweisung: Bei Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr Sind Banken verpflichtet, diese zu melden. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Wer im Verwendungszweck einer Überweisung lustig sein möchte, könnte unfreiwillig Verdacht erregen. Denn Banken prüfen auffällige Begriffe automatisch - und melden sie im Zweifel weiter.