Finanzen

TÜberweisung: Besser keine Witze im Verwendungszweck machen

Lieber keine Witze im Verwendungszweck der Überweisung: Bei Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr Sind Banken verpflichtet, diese zu melden.

Lieber keine Witze im Verwendungszweck der Überweisung: Bei Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr Sind Banken verpflichtet, diese zu melden. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Wer im Verwendungszweck einer Überweisung lustig sein möchte, könnte unfreiwillig Verdacht erregen. Denn Banken prüfen auffällige Begriffe automatisch - und melden sie im Zweifel weiter.

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