Finanzen

TÜberweisung: Besser keine Witze im Verwendungszweck machen

Lieber keine Witze im Verwendungszweck der Überweisung: Bei Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr Sind Banken verpflichtet, diese zu melden.

Lieber keine Witze im Verwendungszweck der Überweisung: Bei Auffälligkeiten im Zahlungsverkehr Sind Banken verpflichtet, diese zu melden. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Wer im Verwendungszweck einer Überweisung lustig sein möchte, könnte unfreiwillig Verdacht erregen. Denn Banken prüfen auffällige Begriffe automatisch - und melden sie im Zweifel weiter.

Weiterlesen

Passendes Angebot auswählen oder anmelden und Artikel weiterlesen

wöchentlich

2,99 Euro

1 Monat testen
  • 0,99 € im ersten Monat
  • monatlich kündbar
Beste Preis-Leistung
wöchentlich

1,99 Euro

12 Monate sparen
  • 1 Jahr lang Preisstabilität
  • nach 12 Monaten mtl. kündbar
wöchentlich

2,99 Euro

3 Monate sparen
  • 4,99 € für 3 Monate
  • nach 3 Monaten mtl. kündbar
  • Uneingeschränktes Lesen aller Plusartikel
  • Premiumzugriff auf TAGEBLATT.de
  • Zugang zur NewsApp inklusive
Die Redaktion empfiehlt
Weitere Artikel