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Regelung

Ukrainische Fahrzeuge müssen in Deutschland zugelassen werden

Ukrainische Flüchtlinge müssen ihr Auto bei einem längerfristigen Aufenthalt hier anmelden.

Ukrainische Flüchtlinge müssen ihr Auto bei einem längerfristigen Aufenthalt hier anmelden. Foto: Archivfoto

Die Ausnahmeregelungen für in der Ukraine zugelassene Kraftfahrzeuge laufen zum Monatsende aus. Aus der Ukraine nach Deutschland Geflüchtete müssen ihr Auto bei einem längerfristigen Aufenthalt hier anmelden.

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Von Sabine Lohmann
Montag, 11.03.2024, 03:00 Uhr

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Landkreis. Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug darf vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen, wenn das Fahrzeug im Herkunftsstaat zugelassen und betriebs- und verkehrssicher ist. Als vorübergehend gilt eine Frist bis zu einem Jahr. Für die durch den russischen Krieg gegen die Ukraine vertriebenen ukrainischen Staatsbürger wurde von dieser Regelung eine Ausnahme geschaffen. Diese Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge endet am 31. März. Ab dem 1. April müssen sie in Deutschland zugelassen werden.

Für die Fahrzeugzulassung werden Unterlagen benötigt, die auf der Landkreis-Internetseite heruntergeladen werden können. Benötigt werden unter anderem Gutachten, Fahrzeugpapiere oder Eigentumspapiere und Zollnachweise, eine Versicherungsbestätigung, der Aufenthaltstitel oder ein ukrainischer Pass mit aktueller Meldebescheinigung. Bei Beauftragung eines Dritten benötigt diese Person eine Vollmacht.

Die Zulassung ist nur mit einem vorher online gebuchten Termin möglich. Die Terminbuchung erfolgt über die Internetseite www.landkreis-stade.de/terminvergabe. Die Zulassungsstellen des Landkreises sind erreichbar unter 04141/ 123666 und 04161/ 715210. (sal)

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