Vogelgrippe in Stader Nachbarkreis ausgebrochen

Rund um die Gemeinde Reeßum gilt nun eine Schutzzone mit einem Radius von zehn Kilometern. Foto: dpa- Bildfunk
Im Landkreis Rotenburg ist bei einem Hobby-Halter die Geflügelpest nachgewiesen worden. Die betroffene Tiere mussten getötet werden, eine Schutzzone ist eingerichtet.
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Von Kathrin Harder-von Fintel
In der Gemeinde Reeßum im Kreis Rotenburg wurde der Ausbruch der aviären Influenza bei einem Hobbygeflügelhalter festgestellt, teilt der Landkreis Rotenburg mit. Der Tierbesitzer hatte bereits am vergangenen Wochenende erste Krankheitssymptome bei seinen Tieren erkannt. Direkt am Montagmorgen informierte er das Veterinäramt über seine Feststellungen.
Die daraufhin unmittelbar eingeleitete Untersuchung der Tiere durch die Amtstierärzte erhärtete den Verdacht der Infektion mit dem aviären Influenzavirus. Proben von den Tieren wurden zur Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Oldenburg geschickt. Das dortige vorläufige Ergebnis erbrachte den Nachweis der typischen Influenzaviren.
Die Proben mussten noch an das Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) auf der Insel Riems geschickt werden. Dort wurde die Infektion mit dem Influenzavirus (Subtyp H5N1) bestätigt, sodass das Veterinäramt den Ausbruch jetzt amtlich feststellte.
Die Tiere selbst wurden bereits durch die Amtstierärzte mittels Injektion einer Überdosis eines Schlafmittels getötet, so Pressesprecher Gerd Hachmöller.
Sperrzone um Reeßum
Dieser Nachweis führt zur Einrichtung von einer sogenannten Sperrzone, die aus einer Schutzzone mit einem Drei-Kilometerradius und einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern besteht.
Die neuen Rechtsvorschriften erlauben unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen innerhalb der Sperrzonen, die den Veterinärämtern die Möglichkeit eröffnet, von Maßnahmen innerhalb der Zonen abzusehen, so Hachmöller weiter.
Diese Möglichkeit hat das Veterinäramt geprüft und die von den Amtstierärzten des Landkreises im aktuellen Fall durchgeführte Risikobewertung kam zu dem Ergebnis, dass keine weiteren behördlichen Maßnahmen für die übrigen geflügelhaltenden Betriebe innerhalb der Sperrzone angeordnet werden müssen.
Die Festlegung der Sperrzonen sei allerdings unumgänglich. Da aktuell der Vogelzug noch anhält, bittet das Veterinäramt alle Personen, die Geflügel halten, um besondere Vorsicht und um die unbedingte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen: gesondertes Schuhwerk für den Stall und Außenbereich, Schutzkleidung, Schutz der Haltung vor Wildvögeln, kein Zutritt für fremde Personen. (pm/kvf)