Wechsel von Strom- oder Gasvertrag: Darauf sollten Sie achten, um Geld zu sparen
Ändert ein Energieversorger seine Preise, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Wenn Strom- oder Gasanbieter ihre Preise erhöhen, ist das für Verbraucher eine Chance. Im besten Fall können sie durch den Wechsel des Energieversorgers Geld sparen. Was Sie dazu wissen müssen.
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Landkreis. Ein Blick in den eigenen Vertrag lohnt sich, wenn Verbraucher darüber nachdenken, den Strom- oder Gas-Anbieter zu wechseln. In den Vertragsunterlagen stehen unter anderem wichtige Angaben wie der Grundpreis, die Laufzeit und die Kündigungsfrist.
Die Kündigungsfrist spielt jedoch keine Rollte, wenn Anbieter ihre Preise verändern. Dann haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Darauf macht Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aufmerksam. Da derzeit die Netzentgelte steigen, erhöhen viele Stromanbieter ihre Preise - eine gute Gelegenheit also, um die Konditionen des laufenden Vertrages mit den Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen.
Besser den Tarif oder den Anbieter wechseln?
Sind Verbraucher grundsätzlich mit ihrem Energieversorger zufrieden, muss die Suche nach einem neuen Tarif nicht bedeuten, dass sie ihren Anbieter wechseln. Denn viele Stromversorger, Stadtwerke und regionale Versorger bieten mehr als einen Tarif an, so Matthias Bauer. Es lohnt sich also nach günstigeren Tarifen beim eigenen Anbieter zu fragen.
Ansonsten können Verbraucher Vergleichsportale zur Orientierung nutzen. Wichtig: Auf die Filterfunktionen achten und Voreinstellungen nicht ungeprüft übernehmen, rät der Verbraucherschützer. Vor dem Vertragsschluss auf der Internetseite des neuen Anbieters sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zudem prüfen, ob die Konditionen mit den Angaben des Vergleichsportals übereinstimmen.
Auf die Laufzeit achten
Auch die Laufzeit ist ein wichtiger Aspekt. Der neue Vertrag sollte Kunden höchstens zwölf Monate binden und eine Preisgarantie haben. Sonst könnte es passieren, dass die Preise sich während der Laufzeit plötzlich überraschend erhöhen.
Wer wechselt, muss sich keine Sorgen machen, zwischendurch keinen Strom oder kein Gas zu haben. Sobald der neue Anbieter eine Bestätigung geschickt hat, kommt der neue Vertrag zustande und der alte endet. Genauso ist es mit der Strom- oder Gas-Lieferung der Energieversorger. So kann es zu keiner Lücke in der Versorgung kommen.
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Tipp: Geht es um ein Sonderkündigungsrecht oder drängt die Zeit aufgrund einer Frist, sollten Verbraucher die Kündigung am besten selbst in die Hand nehmen. Andernfalls kann das auch der neue Anbieter übernehmen.
Darauf ist beim Anbieterwechsel zu achten
Zahlen Sie aktuell mehr als 28 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Strom oder mehr als 9 Cent je kWh für Gas? Dann kann sich unter Umständen ein Anbieterwechsel lohnen, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Besonders bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich derzeit noch in der vergleichsweise teuren Grundversorgung befinden, kann das großes Einsparpotenzial bergen. Auf diese vier Dinge sollten Interessierte dabei achten:
1. Kündigungsfrist klären
Wer wechseln möchte, sollte zunächst einmal wissen, wie lange der aktuelle Vertrag für Strom oder Gas noch läuft. Eine Nachfrage beim Anbieter kann helfen. Verträge, die noch vor März 2022 geschlossen wurden, können sich automatisch um zwölf Monate verlängern. Später abgeschlossene Tarife sind nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit immer mit einer Frist von höchstens vier Wochen kündbar. Grundversorgungsverträge sind grundsätzlich mit zweiwöchiger Kündigungsfrist zu beenden.
2. Marktpreise checken
Nutzen Sie Vergleichsportale, fragen Sie Freunde, Nachbarn und Bekannte nach ihren Anbietern und schauen Sie auch, welche Preise der örtliche Versorger aufruft. Laut der Verbraucherzentrale NRW haben auch viele Stadtwerke neben der Grundversorgung preiswerte Tarife im Angebot. Der umfassende Vergleich kann sich auszahlen.
3. Vergleichsportale richtig nutzen
Vergleichsportale sind grundsätzlich nützliche Instrumente, um einen Marktüberblick zu bekommen. Allerdings sollten die Voreinstellungen der Portale angepasst werden, bevor ein Tarifvergleich vorgenommen wird. Um möglichst viele Tarife angezeigt zu bekommen, sollte die direkte Wechselmöglichkeit über das Portal nicht ausgewählt sein. Zudem können Empfehlungen des Portals die Tarifauswahl einschränken. Die Verbraucherzentrale NRW stellt online eine Checkliste für empfehlenswerte Filtereinstellungen bereit.
4. Neuen Anbieter kritisch prüfen
Wer einen vermeintlich passenden neuen Anbieter gefunden hat, tut gut daran, den Vertrag nicht sofort zu schließen. Eine Internetrecherche kann vor bösen Überraschungen schützen - etwa weil der Anbieter in der Vergangenheit mit negativen Schlagzeilen aufgefallen ist. Auf die Bewertung der Vergleichsportale sollte man sich hierbei nicht alleine verlassen.