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Altersvorsorge

Weg frei für neue Frühstartrente

Kinder sollen künftig Geld vom Staat bekommen, um Vermögen fürs Alter aufzubauen. (Illustration)

Kinder sollen künftig Geld vom Staat bekommen, um Vermögen fürs Alter aufzubauen. (Illustration) Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Schon früh an die Altersvorsorge denken: Das ist der Sinn eines Gesetzesvorhabens. Am Freitag soll der Bundestag es beschließen.

Von dpa 14.10.2026, 17:25 Uhr
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Berlin. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben die Einführung einer Frühstartrente vereinbart. Der Finanzausschuss beschloss mit den Stimmen der Koalition einen entsprechenden Entwurf, der am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll. Auch der Bundesrat muss zustimmen. Kinder sollen künftig Geld vom Staat bekommen, um Vermögen fürs Alter aufzubauen. 

Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sprach von einem wichtigen Baustein in der Reform der Altersvorsorge. „Wir wollen junge Menschen sehr früh an den Kapitalmarkt heranführen.“

Der SPD-Finanzpolitiker Michael Thews sagte, jedes Kind solle eine Chance bekommt, früh anzufangen und über die Jahre den „Zinseszinseffekt“ nutzen, um langfristig eine Altersvorsorge aufzubauen. Die Finanzpolitiker sehen die geräuschlose Einigung auch als Beweis für die gute Zusammenarbeit in der Koalition - in der es an anderen Stellen hakt, etwa bei der geplanten Rentenreform.

10 Euro im Monat

Konkret soll der Bund für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Frühstartrente soll eine Art Startkapital für die Altersvorsorge sein. Das Geld soll in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt werden, wenn ein solcher Vertrag von den Eltern abgeschlossen worden ist. 

Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschließen, soll eine kollektive Anlage in einem Sondervermögen erfolgen. Verwaltet wird dies von der Bundesbank. Die Eltern sollen das Depot durch freiwillige Zahlungen aufstocken können. Die Frühstartrente soll laut Gesetzentwurf mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 Sechsjährigen starten, also mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen einbezogen.

Im parlamentarischen Verfahren gab es keine grundlegenden Änderungen mehr am Gesetzentwurf der Bundesregierung, sondern noch einige Klarstellungen, wie die Finanzpolitiker sagten. So wird nun festgelegt, dass das Geld ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds anzulegen ist.

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