Urteil

TWeg vom Bett ins Homeoffice ist Arbeitsweg – Unfallversicherung muss zahlen

Bei einem Sturz auf dem morgendlichen Weg ins Homeoffice, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Foto: Fabian Strauch/dpa

Bei einem Sturz auf dem morgendlichen Weg ins Homeoffice, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Foto: Fabian Strauch/dpa

Stürzt man auf dem Weg vom Bett an den Homeoffice-Schreibtisch, dann greift die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden. Welchen konkreten Fall das Gericht verhandelte.

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