Wieviel Lärm am Sonntag ist erlaubt?
Auch Rasenmäher dürfen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zwischen 20 und 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Foto Lüder
Immer wieder sonntags dröhnt der Rasenmäher, kreischt die Kreissäge oder wummert eine Musikanlage. Dabei gibt es klare Regeln für Ruhezeiten. Manch einer aber ist so stur, dass am Ende die Polizei sogar die Musikanlage aus dem Haus tragen muss.
Von Claudius Lüder
Sonntagmittag, blauer Himmel, ein laues Lüftchen weht. Viele genießen so einen ruhigen, freien Tag bevorzugt im eigenen Garten. Doch dann tuckert plötzlich in der Nachbarschaft ein Rasenmäher los. Vorbei ist es mit der Sonntagsruhe. „Erlaubt ist das nicht, egal ob Elektro- oder Benzinmäher“, sagt Stepan Sonnemann vom Ordnungsamt der Hansestadt Stade. Denn das Niedersächsische Feiertagsgesetz verbietet „öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen“, wie es offiziell heißt. Oder kurz gesagt: Sonn- und Feiertage sind Ruhetage.
Aber auch an Werktagen, also von Montag bis Samstag, müssen feste Zeiten eingehalten werden: Maschinen wie etwa Rasenmäher, Vertikutierer, Motorsägen, Bohrmaschinen, etc. dürfen gemäß der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zwischen 20 und 7 Uhr und eben an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Für die besonders lauten Rasentrimmer und Laubbläser gelten sogar noch weitere zeitliche Einschränkungen.
Tagsüber ist das Ordnungsamt erster Ansprechpartner, wenn sich Bürger durch Lärm belästigt fühlen. Da der Ärger jedoch in aller Regel nachts oder am Wochenende auftritt, bleibe zumeist nur der Anruf bei der Polizei, so Sonnemann: „Da wir zu diesen Zeiten nicht im Dienst sind, leistet die Polizei hier gewissermaßen Amtshilfe.“ Die nimmt die Beschwerden auf und versucht, eine schnelle Lösung zu finden. „Wenn gewünscht, erstellt die Polizei auch eine Anzeige, die uns am nächsten Werktag zugeht.“
Im Schnitt 800 bis 900 Beschwerden wegen Lärmbelästigung gehen bei der Polizei in Stade pro Jahr ein, damit sei Stade „eine vergleichsweise ruhige Gemeinde“, so Polizeisprecher Rainer Bohmbach. „Bei der ganz großen Mehrheit der Anrufe geht es um zu laute Feiern.“ Hierzu sei die Polizei an nahezu jedem Wochenende unterwegs. Grundsätzlich, so Bohmbach, versuche die Polizei in einem ersten Schritt die Ruhestörer erst einmal telefonisch zu erreichen und auf diesem Wege den Lärm abzustellen. Gelingt dies nicht, fährt ein Streifenwagen los. „In letzter Konsequenz, wenn alle Belehrungen nicht helfen, nehmen wir so eine Musikanlage auch schon mal mit“, sagt Bohmbach. „Die können sich die Bürger dann am nächsten Tag wieder bei uns abholen.“
Erledigt allerdings ist die Ruhestörung damit noch nicht. Denn wenn der Vorgang dann beim Ordnungsamt erst als Anzeige auf dem Tisch liegt, droht ein Bußgeld. Die Bandbreite reicht hier von fünf bis 5.000 Euro. „Wenn jemand nicht schon durch ähnliche Geschichten bekannt ist, bieten wir dem Lärmverursacher zunächst nur eine Verwarnung mit einem Verwarngeld zwischen 5 und 50 Euro an. Allerdings haben wir auch schon empfindliche Bußgelder ausgesprochen, wenn etwa die komplette Musikanlage konfisziert werden musste oder der Betroffene extrem uneinsichtig war“, erläutert Sonnemann. Insgesamt jedoch seien die Fälle von Ruhestörung, in denen ein Bußgeld ausgesprochen wurde, rückläufig. Laut Statistik waren es im letzten Jahr 47 Fälle, 2013 hingehen noch 60.
Fühlt sich jemand von einem Rasenmäher oder durch laute Musik in den Ruhezeiten gestört, raten Polizei und Ordnungsamt übereinstimmend dazu, erst einmal das direkte Gespräch zu suchen. „Oft lässt sich das schon auf diesem Wege aus der Welt räumen“, meint Bohmbach. Denn gerade bei lauter Musik sei meist unterschiedliches Lärmempfinden die Ursache. „Unter Zimmerlautstärke versteht nicht jeder das Gleiche“, weiß Sonnemann aus Erfahrung. Maßgeblich sei hier, dass die Musik während der Ruhezeiten nicht oder nur ganz minimal aus der Wohnung bzw. dem Haus dringe.
Besonders oft, so Sonnemann, gebe es übrigens Beschwerden über zu laute Musik am Monatsanfang. „Da werden offenbar die meisten Partys gefeiert, weil gerade Geld hereinkommt“.
Eine offizielle Mittagspause gibt es in Stade übrigens nicht mehr, die wurde 2012 abgeschafft. Wer sich unsicher ist, wann die Kreissäge oder laute Musik erlaubt sind, für den hat das Ordnungsamt alle wichtigen Infos in dem „Merkblatt Lärm“ zusammengefasst.