Räumpflicht
TWinterdienst: Hausmeister in der Haftung
Symbolbild. Foto: pixabay.de
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann ihre gemeindlich aufgegebene Pflicht zur Ausführung des Winterdienstes auf öffentlich zugänglichen Wegen in aller Regel auf einen Hausmeisterservice übertragen. Das teilt der Verein Haus&Grund mit Sitz in Stade mit.
