Räumpflicht

TWinterdienst: Hausmeister in der Haftung

Symbolbild. Foto: pixabay.de

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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann ihre gemeindlich aufgegebene Pflicht zur Ausführung des Winterdienstes auf öffentlich zugänglichen Wegen in aller Regel auf einen Hausmeisterservice übertragen. Das teilt der Verein Haus&Grund mit Sitz in Stade mit.

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