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Zensus: Bürger erhalten unberechtigte Mahnschreiben

Seit dem 16. Mai wird in ganz Deutschland ein stichprobenartig ausgewählter Teil der Bevölkerung im Rahmen des Zensus 2022 befragt. Foto: dpa

Seit dem 16. Mai wird in ganz Deutschland ein stichprobenartig ausgewählter Teil der Bevölkerung im Rahmen des Zensus 2022 befragt. Foto: dpa

Sie haben einen Online-Fragebogen für den Zensus 2022 fristgerecht abgeschickt – und doch erhalten viele derzeit schriftliche Mahnungen. Schuld ist eine technische Panne.

Freitag, 24.06.2022, 11:40 Uhr

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Die Mahnschreiben sollen die befragten Bürgerinnen und Bürger an die noch ausstehende Beteiligung an der Zensusbefragung erinnern. Dies betrifft derzeit zahlreiche Haushalte. Grund sind Datenverarbeitungsprobleme in der IT-Infrastruktur beim Statistischen Bundesamt.

Etwa 20.000 Einwohner werden im Kreis Stade befragt. Zusätzlich wird eine Erhebung auch an der Haustür vorgenommen. Die zuvor ausgewählten Personen füllen bei den Vor-Ort-Terminen einen kleineren Erstfragebogen aus; ein zweiter, weitreichender Bogen muss jedoch innerhalb von 14 Tagen beantwortet werden.

Dies geschieht online mittels eines Zugangscodes oder durch einen Papierfragebogen. Ungefähr 70 Prozent der Auskunftspflichtigen wählen die Online-Variante. Die eingegebenen Daten landen auf einem zentralen Server und werden dort weiterverarbeitet.

Zensus: Landesamt in Niedersachsen hat Serverprobleme 

In der vergangenen Woche hat das Niedersächsische Landesamt für Statistik mitgeteilt, dass es Probleme bei der Übertragung der Online-Fragebögen gegeben hat. Die Erhebungsstellen konnten aufgrund des Serverproblems nicht auf die Dateneingänge zugreifen; eine Zuordnung auf die Auskunftspflichtigen war aus diesen Grund ebenfalls nicht möglich.

In der Folge haben die Erhebungsstellen keine Nachricht über den erfolgreichen Abschluss der Befragung dieser Personen erhalten.

Was Bürger über Mahnschreiben bei der Zensus-Befragung wissen müssen

Viele Haushalte haben aus diesem Grund ein Erinnerungsschreiben in ihrem Briefkasten vorgefunden, obwohl sie bereits den Fragebogen online ausgefüllt hatten. Derzeit ist nicht bekannt, um wie viele Betroffene es sich handelt und bis wann alle rückwirkenden Dateneingänge vorliegen werden.

Wer ein Erinnerungsschreiben erhalten hat, obwohl er bereits online an der Befragung teilgenommen, braucht daher vorerst nicht auf dieses Schreiben zu reagieren, meldet etwa die Pressestelle des Landkreises Cuxhaven.

Seit Mitte Mai erhalten im Rahmen des Zensus niedersachsenweit rund 2,5 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von niedersächsischen Gebäuden mit Wohnraum die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, wurden seitdem bereits über 1,7 Millionen Online-Fragebogen ausgefüllt.

Die Zensus-Befragung ist eine Bürgerpflicht. Wer dieser nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld. (red)

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