Zähl Pixel
Archiv

Zweite Runde für zweifach helfen

„Wir helfen Flüchtlingen und Flüchtlinge helfen uns“ – unter dieser Devise geht das erfolgreiche Projekt „Zweifach helfen“ des Landkreises Stade in die zweite Runde. Die Idee: Asylbewerber arbeiten gemeinnützig gegen eine geringe Aufwandsentschädigung und lernen dabei Arbeitsleben und Alltagsstrukturen sowie die Sprache kennen. Seit April 2015 haben 290 Menschen teilgenommen.

Montag, 19.02.2018, 18:35 Uhr

Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!

„Wir helfen Flüchtlingen und Flüchtlinge helfen uns“ – unter dieser Devise geht das erfolgreiche Projekt „Zweifach helfen“ des Landkreises Stade in die zweite Runde. Die Idee: Asylbewerber arbeiten gemeinnützig gegen eine geringe Aufwandsentschädigung und lernen dabei Arbeitsleben und Alltagsstrukturen sowie die Sprache kennen. Seit April 2015 haben 290 Menschen teilgenommen.

Mit der praktischen Umsetzung des Projekts „Zweifach helfen“ hat der Landkreis das Berufsbildungswerk Cadenberge Stade (BBW) beauftragt. Das BBW vermittelt die Beschäftigungsmöglichkeiten zwischen Flüchtlingen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen auch weiterhin.

Susanne Brahmst, Sozialdezernentin beim Landkreis: „Die guten Erfahrungen mit ‚Zweifach helfen‘ haben uns dazu ermutigt, für weitere zwei Jahre Mittel in Höhe von 130 000 Euro zur Verfügung zu stellen.“ Zugewanderte Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben nicht immer die Möglichkeit, an Integrationsangeboten teilzunehmen. Der Aufnahme einer Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise einer Beschäftigung stehen sprachliche oder kulturelle Hürden, aber auch rechtliche Gründe entgegen. Durch die enge rechtliche Auslegung sind Beschäftigungen hauptsächlich in kommunalen, kirchlichen, gemeinnützigen und staatlichen Bereichen zu finden, wie etwa auf kommunalen Bauhöfen, Umweltschutz- oder Sportvereinen und Kirchen.

Alle Beschäftigungsmöglichkeiten müssen intensiv geprüft werden, denn sie dürfen nicht in Konkurrenz mit dem Arbeitsmarkt stehen. Die Beschäftigungsstelle darf vier Stunden täglich und 20 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Die Teilnehmererhalten zusätzlich zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde. w eitere Informationen gibt es im Internet (st). www.zweifach-helfen.bbw-cadenberge.de

Copyright © 2025 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.