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Stader Landgericht

Zwölfjährige vergewaltigt: 63-Jähriger muss in Haft und ist rückfallgefährdet

Die Millionen sollen aus einem Hamburger Betrugsfall stammen. Foto: Ahrens

Die Millionen sollen aus einem Hamburger Betrugsfall stammen. Foto: Ahrens

Das Landgericht Stade hat einen 63-Jährigen wegen Missbrauchs einer Zwölfjährigen zu Haft mit Sicherheitsverwahrung verurteilt. Ein Psychiater bescheinigte dem Täter hohe Rückfallgefahr. Der Mann soll sich in einem Chat als 14-Jähriger ausgegeben haben.

Dienstag, 22.03.2022, 14:33 Uhr

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Von Denice May

An drei Verhandlungstagen musste sich ein 63-jähriger Bochumer wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes vor der 2. Großen Strafkammer des Stader Landgerichts verantworten. Der Angeklagte soll über Social-Media-Plattformen erst mit einem zwölfjährigen Mädchen aus Lamstedt in Kontakt getreten sein und sich anschließend mit ihr in Lamstedt verabredet haben.

Sein wahres Alter habe er nicht preisgegeben, stattdessen habe er sich als 14-Jähriger ausgegeben. Im August 2021 sei es dann zu einem Treffen zwischen dem Mädchen und dem Angeklagten in Lamstedt gekommen, um sexuelle Handlungen durchzuführen.

Schriftliches Geständnis widerspricht sich mit Aussagen 

Bereits am ersten Verhandlungstag gab der Angeklagte ein vollständiges, schriftliches Geständnis ab, in dem er die Vergewaltigung und den schweren sexuellen Missbrauch an dem Mädchen zugab. Bei der anschließenden Befragung durch den Vorsitzenden Richter Berend Appelkamp stellte der Angeklagte die Situation allerdings anders dar, als im Geständnis geschrieben.

So soll es nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen sein, es habe "lediglich" Küsse und Berührungen an intimen Stellen gegeben, gab der Angeklagte an. Er habe das Mädchen weder bedroht, noch zu etwas gezwungen. Die sexuellen Handlungen wären nicht gegen ihren Willen vollzogen worden. Außerdem habe das Mädchen jederzeit die Chance gehabt, die Situation und den Ort zu verlassen. Das klang für die Staatsanwaltschaft nicht nach einem Geständnis. Deshalb sollte das Opfer zu den Geschehnissen gehört werden.

Um dem zwölfjährigen Mädchen eine Aussage vor Gericht zu ersparen, sah sich sich das Gericht das polizeiliche Vernehmungsvideo an. In dem knapp eineinhalbstündigen Video berichtete das Mädchen von den Geschehnissen des Tattages und dass es zu sexuellen Handlungen gegen seinen Willen gekommen sei.

Zudem wurde am zweiten Verhandlungstag ein Psychiater als Zeuge geladen, der in seinem Gutachten eine Störung der sexuellen Ausrichtung im Rahmen einer Pädophilie beim Angeklagten diagnostizierte. Die begründete er unter anderem auch wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material, das in der Wohnung des Angeklagten gefunden wurde. Zudem erkenne der Psychiater eine erhöhte Rückfallgefahr und rät eine Unterbringung in Sicherheitsverwahrung an.

Schuldig in allen Punkten

Am dritten und letzten Verhandlungstag fiel nun das Urteil. Die 2. Große Strafkammer hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt schuldig gesprochen.

Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

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