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Neue Corona-Verordnung

T3G-Regel, Warnstufen und neue Parameter: Das gilt in Niedersachsen

Das Wort "Corona-Verordnung" ist in der digitalen Ausgabe der "Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2" markiert. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Das Wort "Corona-Verordnung" ist in der digitalen Ausgabe der "Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2" markiert. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Wer geimpft oder genesen ist soll in der Corona-Pandemie künftig deutlich weniger Einschränkungen haben. Andere müssen sich auf Tests einstellen. Was ab sofort gilt.

Mittwoch, 25.08.2021, 09:15 Uhr

"Geimpfte und Genesene sind in der Corona-Pandemie künftig im Wesentlichen nicht mehr von Einschränkungen betroffen", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bei der Vorstellung der neuen Corona-Verordnung am Dienstag in Hannover. Sie tritt am Mittwoch in Kraft.

Für die Ungeimpften werde das Leben hingegen aufwendiger werden, sagte Weil. Die bisher kostenlosen Corona-Bürgertests werde es ab Oktober nicht mehr geben. Für Ungeimpfte und Nicht-Genesene erhöhe sich perspektivisch der finanzielle und logistische Aufwand.

Neue Verordnung sieht 3G-Regel vor

In der neuen Corona-Verordnung, die am Mittwoch in Kraft tritt, setzt das Land die von Bund und Ländern beschlossene 3G-Regel um. Darin sind auch neue Warnstufen vorgesehen, die neben der Sieben-Tage-Inzidenz weitere Parameter berücksichtigen. Auch die Regeln zum Schulstart und bei Großveranstaltungen wurden bei einer Pressekonferenz am Dienstag vorgestellt. Ein Überblick:

3G-Regel

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen ein bestimmtes Infektionsgeschehen festgestellt wird, wird der Zugang zu bestimmten Einrichtungen, Veranstaltungen oder Leistungen auf geimpfte, genesene und getestete Menschen (3G) beschränkt. Das heißt: Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder kürzlich genesen ist, muss sich testen lassen - etwa für den Besuch beim Friseur, in Sporthallen und bei Hotelübernachtungen. Ebenso in der Innengastronomie, im Fitnessstudio oder bei Zusammenkünften in Innenräumen mit mehr als 25 Menschen.

Unabhängig vom Infektionsgeschehen gilt die 3G-Regel künftig aber auch bei Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen, bei Großveranstaltungen oder in Diskotheken. Befreit von der 3G-Pflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr - und auch ältere Schülerinnen und Schüler, die nach den bisherigen Plänen ohnehin regelmäßig in der Schule getestet werden sollen.

Warnstufen

Die 3G-Regel greift für zuerst genannten Bereiche laut der neuen Verordnung dann, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Wert von 50 übersteigt - oder mindestens die erste von drei neuen Warnstufen erreicht wird. Die neuen Warnstufen berücksichtigen neben der Häufigkeit der gemeldeten Corona-Fällen (Sieben-Tage-Inzidenz) auch die beiden weiteren Faktoren "Hospitalisierung" und "Intensivbetten".

Neue Parameter 

Mit "Hospitalisierung" ist die landesweite Zahl der im Krankenhaus behandelten Covid-19-Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gemeint (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz). Hier liegt der Schwellenwert für die erste Warnstufe bei einer Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von mehr als 6.

Der Indikator "Intensivbetten" bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten gemessen an der gesamten Intensivbettenkapazität. Der Schwellenwert für die erste Warnstufe liegt hier bei einer Belegung von mehr als fünf Prozent.

Überschreiten an fünf aufeinander folgenden Tagen zwei der drei Indikatoren die in der Verordnung neu festgelegten Schwellenwerte, stellt der Landkreis oder die kreisfreien Stadt fest, dass vom übernächsten Tag an eine entsprechende Warnstufe gelten soll.

 

Testen

Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht laut Verordnung einen bis zu 24 Stunden alten negativen Schnelltests oder einen PCR-Test. PCR-Tests sind demnach 48 Stunden gültig. Wer im Hotel übernachtet, muss sich zwei Mal pro Woche testen lassen. Kontrolliert werden sollen die Nachweise von Betreibern und Veranstaltern. Ab Mitte Oktober sind die Corona-Bürgertests aber nicht mehr kostenlos. Darauf hatten sich Bund und Länder bei ihren letzten Beratungen zur Pandemie geeinigt.

2G?

Betreibern von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars sowie anderer privater Veranstalter steht es nach Aussagen des Wirtschaftsministers Bernd Althusmann (CDU) frei, den Zutritt zu ihrer Lokalität auf Geimpfte und Genesene (2G) zu beschränken. Ein negatives Testergebnis reicht für den Zutritt dann nicht mehr aus. Im Falle der Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlicher Einrichtungen entfällt laut Verordnung für die Gäste die Maskenpflicht, wenn nur Geimpfte und Genesene zugelassen werden.

Basisschutz

Weiterhin gilt eine umfassende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Menschen, etwa im öffentlichen Nahverkehr, an Flughäfen und Bahnhöfen. Außerdem gilt das Abstandsgebot. Auch das Lüften und die Einhaltung der Hygieneregeln werden weiter empfohlen. Zudem werden Hygienekonzepte und die Kontaktnachverfolgung in vielen Bereichen weiter notwendig sein.

Schulen 

Zum Schulstart müssen sich Schülerinnen und Schüler in ganz Niedersachsen auf eine Maskenpflicht im Unterricht einstellen. Daneben müssen sie sich an den ersten sieben Schultagen nach Schulstart täglich auf das Coronavirus testen. An allen Schulen wird der Unterricht sowie außerschulische Angebote in festgelegten Gruppen (Kohorten) stattfinden.

Begründung

Mit der neuen Verordnung will die Landesregierung einen "Systemwechsel" vornehmen, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag. Die Mehrheit der Menschen in Niedersachsen, rund 60 Prozent, sei nun vollständig gegen Corona geimpft. Für sie bestehe kein nennenswertes Risiko mehr, schwer zu erkranken - und es gehe auch kein nennenswertes Risko mehr von ihnen aus. Das mache eine "Differenzierung" in der Verordnung notwendig. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) ergänzte: "Das Leben für nicht geimpfte Erwachsene wird unbequemer - und diese Unbequemlichkeit ist gewollt."

Kritik

Kritik für die neue Veordnung gab es von der FDP und den Gürnen. "Die Landesregierung definiert nun drei Warnstufen, erklärt aber nur die Folgen der ersten Stufe", sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Stefan Birkner. Das trage nicht dazu bei, dass die Corona-Politik für Bürgerinnen und Bürger "transparenter und nachvollziehbarer" werde. Die Grünen sahen das ähnlich: "Corona-Warnstufen erst einzuführen und über mögliche Folgen bei Erreichen der Stufen erst später diskutieren und entscheiden zu wollen, zeugt nicht von Weitsicht und Vorsorge", so Helge Limburg, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen.

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