Rote Meldung in Corona-Warn-App reicht nicht mehr für PCR-Test aus

Eine rote Kachel verbreitet oft Unsicherheit. Einige Nutzer wissen nicht,wie sie auf die Warnmeldung reagieren sollen. Foto: Hofmann/dpa
Der Anspruch auf einen PCR-Test für alle bleibt – zumindest dann, wenn ein positiver Schnelltest vorliegt. Ein Verdacht oder eine Warnmeldung reicht zur Überprüfung nicht mehr aus. Was jetzt gilt.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen soll der Einsatz genauerer PCR-Labortests künftig stärker konzentriert werden. Der grundsätzliche Anspruch darauf soll bestehen bleiben – PCR-Tests sollen aber vorerst nur noch nach einem positiven Antigen-Schnelltest gemacht werden. „Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Eine rote Warnmeldung auf der Corona-App reiche nicht mehr. Ein Anspruch auf PCR-Test muss laut Ministerium auch dann erst mit einem Schnelltest abgeklärt werden.
„Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie“, betonte Lauterbach, der zugleich von einer „Veränderung der Position“ sprach. Seinen Angaben zufolge würde die vorhandene Kapazität bei PCR-Tests auch ausreichen, wenn eine tägliche Zahl von bis zu 450.000 Corona-Neuinfektionen erreicht würde. „Und ich glaube, dass wir das nicht erreichen werden.“
Anspruch auf PCR-Test künftig erst nach positivem Schnelltest
Man werde für jeden weiterhin einen PCR-Test als Bestätigung anbieten können. Mit den Inzidenzen, die man jetzt habe und noch erwarte, könne man das durchhalten, sagte Lauterbach. In einem Entwurf für eine Änderung der Corona-Testverordnung, der vor wenigen Tagen bekannt wurde, war noch geplant, den Anspruch auch Nachtestung nach positivem Selbst- oder Schnelltest an einer Teststation zunächst auszusetzen. Hintergrund für die Änderung waren Meldungen über knapper werdende PCR-Test-Kapazitäten.
Es bleibt aber nach Lauterbachs Angaben dabei, dass Labore künftig vorrangig Proben von Risikogruppen, Beschäftigten in Kliniken, Praxen, in der Pflege und in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung untersuchen sollen. Andere Proben rücken damit nach hinten, sodass es mit den Ergebnissen möglicherweise länger dauern könnte. Die Änderung der Testverordnung ist dem Gesundheitsminister noch in dieser Woche geplant.
Um sich vorzeitig aus einer Isolierung als Infizierter oder einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten „freizutesten“, sollen künftig Schnelltests reichen.
„Freitestung“ nach Corona-Infektion: Ein Schnelltest reicht aus
Wer derzeit positiv – egal ob PCR, Schnell- oder Selbsttest – getestet wurde, muss sich unverzüglich selbst von anderen Menschen absondern, erklärt der Landkreis Stade dazu: „Sie müssen nicht auf ein Schreiben oder einen Anruf des Gesundheitsamts warten, um in Absonderung zu gehen oder sich daraus später zu entlassen.“ Positive Testergebnisse müssen derzeit auch nicht an das Kreis-Gesundheitsamt übermittelt werden. Das Amt erhalte die Testergebnisse durch die Labore, heißt es vom Landkreis.
Wegen der aktuellen Omikron-Welle ist die Kapazitätsgrenze beim Kreis-Gesundheitsamt erreicht, eine Kontaktnachverfolgung findet nur noch priorisiert statt. So gibt es vom Gesundheitsamt auch nach Ablauf der Isolation nach zehn oder sieben Tagen keine Rückmeldung. „Liegen die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Isolation vor, können Sie diese selbstständig beenden“, heißt es. Bei einer Verkürzung der zehntägigen Quarantäne ist jedoch ein Nachweis über einen negativen Test – ein Schnelltest an einer offiziellen Teststation reicht aus – an das Kreis-Gesundheitsamt zu übermitteln. Ein Kontaktformular auf der Webseite des Landkreises ist dafür angelegt. Der Genesenennachweis wird automatisch erstellt.
Labore: In vielen Bundesländern mehr als Hälfte der PCR-Tests positiv
Von den rund 2,47 Millionen PCR-Untersuchungen auf Sars-CoV-2 in der vergangenen Woche in Deutschland ist laut einem Laborverband annähernd jede zweite positiv ausgefallen. In vielen Bundesländern gelte dies bereits für mehr als die Hälfte aller ausgewerteten Proben, teilte der Verband Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) am Dienstag mit. „Die bundesweit errechnete Positivrate stieg nochmals an auf nunmehr 45,1 Prozent (Vorwoche: 41,1 Prozent).“
„Je höher der Positivenanteil bei gleichzeitig anhaltend hohen Fallzahlen ist, desto höher wird die Anzahl unerkannter Infizierter in einer Population berechnet (Untererfassung)“, schreibt das Robert Koch-Institut (RKI) zu dem Thema im jüngsten Corona-Wochenbericht.
Der Laborverband berief sich auf Daten von 182 fachärztlichen Laboren. In der Woche bis zum 6. Februar habe die Auslastung mit 93 Prozent auf einem Niveau wie in der Vorwoche gelegen. Für die laufende Woche sei die Testkapazität erneut ausgebaut worden, auf nun rund 2,7 Millionen. „Dies entspricht einer Steigerung von rund 30 Prozent seit dem Jahreswechsel“, heißt es. (dpa/tip)