Notwehr
TErschossener Harsefelder Flüchtling: Staatsanwaltschaft schmettert Beschwerde ab

In einer Harsefelder Flüchtlingsunterkunft war im Oktober 2021 ein Sudanese von Polizisten erschossen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle bestätigt die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Stade. Archivfoto: Beneke
Die Staatsanwaltschaft Stade hatte das Ermittlungsverfahren wegen Notwehr eingestellt. Dagegen legte der Bruder des bei einem Polizeieinsatz erschossenen Asylbewerbers Beschwerde ein. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle bestätigt jetzt: Die Einstellung war korrekt.