Zähl Pixel
Staatsgerichtshof

Fall fürs Gericht: Muss Niedersachsen über Wolfsabschüsse Auskunft geben?

Ist der Wolf am Harz jetzt heimisch? Ihm definitiv zugeschrieben wird zumindest der Riss eines Schafes im Kleinen Fallstein. Experten gehen nicht davon aus, dass der Höhenzug nun ein Wolfsrevier ist, sondern dass Tiere auf der Durchreise waren. Foto: dpa

Ist der Wolf am Harz jetzt heimisch? Ihm definitiv zugeschrieben wird zumindest der Riss eines Schafes im Kleinen Fallstein. Experten gehen nicht davon aus, dass der Höhenzug nun ein Wolfsrevier ist, sondern dass Tiere auf der Durchreise waren. Foto: dpa

Die niedersächsische Landesregierung gibt keine Informationen über Abschussgenehmigungen von Wölfen heraus. Das höchste Verfassungsgericht des Landes soll nun klären, ob das rechtens ist. Denn für die Grünen ist dieses Vorgehen verfassungswidrig.

Donnerstag, 18.11.2021, 12:30 Uhr

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof beschäftigt sich demnächst mit der Frage, welche Informationen das Land über Abschussgenehmigungen von Wölfen öffentlich machen muss. Der Termin für die mündliche Verhandlung dieses Organstreitverfahrens ist am 1. Dezember, wie das Landesverfassungsgericht in Bückeburg (Landkreis Schaumburg) am Donnerstag bekanntgab. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung der Grünen-Fraktion in Hannover mit Landesumweltminister Olaf Lies (SPD), der für den Umgang mit den Wolfsrudeln in Niedersachsen zuständig ist.

Landesregierung verweigerte Herausgabe der Informationen

Gegenstand des Streitverfahrens sei die Frage, ob die Landesregierung ihrer in der Verfassung verankerten Auskunftspflicht in Bezug auf nicht vollzogene Abschussgenehmigungen von Wölfen nachgekommen sei, teilte der Staatsgerichtshof mit. Drei Grünen-Abgeordnete hatten zu den Abschussgenehmigungen im Februar eine Kleine Anfrage im Landtag gestellt.

Die Landesregierung verweigerte die Herausgabe der Informationen mit der Begründung, dass das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter das Informationsinteresse der Abgeordneten überwiege. Weil die Grünen dies anders sehen, wandten sie sich an das höchste Verfassungsgericht im Land. (StGH 1/21)

Minister Lies hatte häufiger darauf hingewiesen, dass Störer versuchten, behördlich genehmigte Abschüsse von Wölfe zu verhindern.

(dpa) 

Weitere Themen

Weitere Artikel
Copyright © 2025 TAGEBLATT | Weiterverwendung und -verbreitung nur mit Genehmigung.