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Viele Beschäftigte müssen jetzt nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Viele Beschäftigte müssen jetzt nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Beschäftigte in Gesundheit und Pflege müssen ab dem 16. März nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Andernfalls drohen Bußgelder oder Tätigkeitsverbote – allerdings nicht sofort. Viele im Kreis Stade betrifft es.

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