Soziale Berufe
TImpfpflicht gilt ab Mittwoch: So ist die Lage im Kreis Stade

Viele Beschäftigte müssen jetzt nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind. Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Beschäftigte in Gesundheit und Pflege müssen ab dem 16. März nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Andernfalls drohen Bußgelder oder Tätigkeitsverbote – allerdings nicht sofort. Viele im Kreis Stade betrifft es.