Neue Corona-Verordnung: Was ab morgen in Niedersachsen gilt

Das Wort "Corona-Verordnung" ist in der digitalen Ausgabe der "Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2" markiert. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Niedersachsen weitet die 2G-Regel auf weitere Bereiche aus. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor, die die Landesregierung am Dienstag vorgestellt hat. Darüber hinaus gibt es künftig einen neuen Leitindikator - und Änderungen hinsichtlich der Quarantäneregelungen.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Die sogenannte 2G-Regel in der Corona-Pandemie wird in Niedersachsen künftig in vielen Bereichen angewendet werden können - etwa in der Gastronomie, bei Kultur- oder Sportveranstaltungen. Betreiber und Veranstalter, die sich dazu entscheiden, nur noch Geimpften und Genesenen (2G) Zutritt zu gewähren, sind in ihren Betrieben und Einrichtungen von der Durchsetzung der Maskenpflicht und Abstandsregeln befreit. Eine entsprechende Änderungsverordnung tritt am Mittwoch in Kraft und gilt bis zum 10. November, wie die Landesregierung am Dienstag ankündigte.
Die Freiheiten für Geimpfte und Genesene werden damit ausgeweitet. Für Ungeimpfte wird das Leben hingegen aufwendiger, ein negativer Corona-Test reicht für den Zutritt zu bestimmten Bereichen dann nicht mehr aus. Wie Claudia Schröder vom Corona-Krisenstab der Landesregierung mitteilte, dürfen aber Menschen, denen aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird, nicht ausgeschlossen werden. Sie können ein medizinisches Attest vorlegen. Auch Menschen bis 18 Jahre sollen ohne Impfung oder Genesung Zutritt bekommen, da sie sich üblicherweise regelmäßig vor dem Schulbesuch testen. Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind, können sich noch nicht impfen lassen.
Hospitalisierung als neuer Leitindikator
Für die Bewertung der Corona-Lage in Niedersachsen wird künftig die Hospitalisierung als neuer Leitindikator herangezogen. Sie bestimmt sich nach der landesweiten Zahl der Einweisungen von Covid-19 Erkrankten je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, wie Schröder erläuterte. "Wir möchten, dass das Leben für diejenigen Menschen, die sich bereits haben impfen lassen, so unkompliziert und so wenig beeinträchtigt wie möglich weitergehen kann", sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen. Es gebe weiterhin eine Alternative, aber die sei unbequem und mühsam.
Eine Warnstufe wird künftig erreicht, wenn der neue Leitindikator und mindestens einer der beiden anderen bereits bekannten Indikatoren (Neuinfizierte und Intensivbetten) die in der Verordnung definierten Schwellenwerte überschreiten. Der Indikator Neuinfizierte richtet sich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt nach der Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Der Indikator Intensivbetten meint den landesweiten prozentualen Anteil der von Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten an der gesamten Intensivbettenkapazität.
Ausgerufen werden die Warnstufen künftig vom Land, wenn die Indikatoren Hospitalisierung und Intensivbetten die kritischen Werte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten. Wenn hingegen die Indikatoren Hospitalisierung und Neuinfizierte die Schwellenwerte überschreiten, rufen Landkreise oder kreisfreie Städte die Warnstufen aus. Hintergrund ist, dass die Werte Hospitalisierung und Intensivbetten landesweit erhoben werden, während sich die Sieben-Tages-Inzidenz bei den Neuinfizierten auf den Wert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bezieht.
Das passiert bei den Warnstufen 2 und 3
In der neuen Verordnung wird auch ausformuliert, was bei den Warnstufen zwei und drei passiert. Unterschiede gibt es beispielsweise bei größeren Veranstaltungen ab 1000 Besuchern: Während bei der ersten Warnstufe 3G möglich ist und dann ein negativer Corona-Schnelltest als Nachweis reicht, wird bei der zweiten Warnstufe ein negativer PCR-Test verlangt. Ab der dritten Warnstufe sind Veranstalter drinnen zu 2G verpflichtet, draußen braucht es einen negativen PCR-Testnachweis.
Keine Schutzmasken für Erst- und Zweitklässler im Unterricht
Neu ist auch, dass Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klassen in Niedersachsen künftig keine Schutzmaske mehr im Unterricht tragen müssen. Das gilt ebenfalls bereits von Mittwoch an. Seit Beginn des neuen Schuljahres Anfang September mussten alle Schülerinnen und Schüler im Bundesland eine Maske anlegen - auch während des Unterrichts.
Geänderte Quarantäneregelungen
Quarantäneregelungen bei Corona-Infektionen werden in Niedersachsen von Mittwoch an landesweit vereinheitlicht. Mit einer entsprechenden Verordnung zur Quarantäne und Absonderung seien verbindliche landesweite Regeln festgelegt worden, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) in einer am Dienstag in Hannover veröffentlichten Mitteilung. Nach Angaben einer Sprecherin sind die bisherigen Regeln nicht bei allen Gesundheitsämtern gleich gewesen. Vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen müssen wie Genese nicht in Quarantäne, wenn sie vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurden. (dpa)