Pfandpflicht wurde erweitert: Welche Verpackungen jetzt 25 Cent kosten
Seit Anfang dieses Jahres sind weitere Einweggetränkeverpackungen mit 25 Cent pfandpflichtig geworden. Symbolfoto: Bilderbox
Nach dem im Juli 2021 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz sind seit Jahresbeginn einige neue Einweggetränkeverpackungen mit 25 Cent pfandpflichtig. Eine Übersicht.
Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen (aus jeglichem Material, unter anderem Aluminium, Weißblech) mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Litern, wenn sie mit Sekt, Sektmischgetränken, Wein, Weinmischgetränken, weinähnlichen Getränken, Mischgetränken, Alkoholerzeugnissen, sonstigen alkoholhaltigen Mischgetränken, Fruchtsäften und Gemüsesäften, Fruchtnektaren ohne Kohlensäure und Gemüsenektaren ohne Kohlensäure befüllt sind.
Getränkedosen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Litern sind pfandpflichtig, wenn sie mit einem der oben genannten oder der nachfolgenden Getränke befüllt sind: Milch- und Milchmischgetränke und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse oder diätetische Getränke für Säuglinge oder Kleinkinder.
Alte Verpackung: Übergangsregelung bis 1. Juli
Wenn der Händler jetzt immer noch Verpackungen im Regal oder Lager hat, die noch nicht das Pfandlogo der DPG (Logo mit Dose, Flasche und Pfeil) tragen, können die Getränkeverpackungen noch ohne Pfand verkauft werden. Diese Übergangsregelung gilt bis zum 1. Juli 2022 und soll verhindern, dass noch vorhandene Restbestände ohne Pfandlogo vernichtet werden müssen. Wichtig ist, dass Milch(misch)getränke und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse in Einweggetränke-Kunststoffflaschen erst vom 1. Januar 2024 an pfandpflichtig sind.
Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite der Deutschen Pfandsysteme GmbH (www.dpg-pfandsystem.de) zu finden. (st)