Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte: Flächendeckende 2G-Regel soll kommen
Ein Schild weist auf die 2G-Regel hin, nur Geimpfte und Genesene erhalten Zutritt. Foto: Hans Punz/APA/dpa
Bund und Länder haben sich nach Teilnehmer-Angaben auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben für Ungeimpfte geeinigt - sofern ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Für eine Personengruppe gelten Ausnahmen.
So sollen laut Beschlussvorlage nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt etwa zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen haben. Die Maßnahmen sollen dann greifen - sofern noch nicht geschehen -, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet. Das ist die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann laut der Vorlage von den 2G-Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen werde "konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert". Ausnahmen von der 2G-Regel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 möglich.
Wann 2G-plus gilt
Wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, soll die sogenannte 2G-plus-Regel gelten. An Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa Diskotheken, Clubs oder Bars - sollen Geimpfte und Genesene demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen müssen, ergibt sich aus den nach Teilnehmerangaben vereinbarten Punkten der Vorlage.
An der Bund-Länder-Videokonferenz am Donnerstag nahmen neben den Regierungschefs der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auch der SPD-Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) teil, daneben weitere geschäftsführende Bundesminister. Eine endgültige Einigung auf ein Beschlusspapier gibt es wie bei den vorherigen Runden der Ministerpräsidentenkonferenz erst ganz am Schluss der Bund-Länder-Runde.
Corona-Ausnahmezustand wird nicht verlängert
Der Bundestag hat am Donnerstagmittag für die Corona-Maßnahmen der Ampel ausgesprochen. Die Neuregelungen sehen neben der Ausweitung von Maßnahmen am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Pflegeheimen auf der anderen Seite vor, dass besonders scharfe Maßnahmen, wie Schul- oder Geschäftsschließungen nicht mehr möglich sein sollen.
Zudem haben sich die Ampel-Parteien haben dagegen entschieden, die "epodemische Lage von nationaler Tragweite" erneut im Bundestag zu verlängern. Dieser Ausnahmezustand gibt den Regierungen der Bundesländer bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Corona-Maßnahmen zu ergreifen von Ausgangsbeschränkungen über Veranstaltungsverbote bis hin zu Restaurant-, Geschäfts- oder Schulschließungen.
(dpa)