Einkaufsmarkt Himmelpforten: Bebauungsplan wird neu ausgelegt
Das Areal für das geplante Einkaufszentrum in Himmelpforten: Die große Dachfläche oben rechts gehört zum jetzigen Aldi-Markt. Links der Kirche steht das Amtshaus, direkt daneben soll die Zufahrt zum Einkaufszentrum zwischen B73 (unten) und
Teile des Bebauungsplans für das geplante Einkaufszentrum in Himmelpforten gehen in die erneute Auslegung. Dabei geht es allerdings nur um denkmalschutzrechtliche Belange. Am Mittwoch tagt dazu der Gemeinderat.
Am vergangenen Mittwochabend wurden den Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde die Änderungen zum Denkmalschutz vorgelegt. Er stimmte ohne Gegenstimme dafür. Die Änderungen werden nun am 27. Oktober im Gemeinderat abschließend beraten, auf den Tag genau fünf Jahre nach dem ersten Auslegungsbeschluss des Rates.
B-Plan bewegt die Bürger
Der B-Plan Nr. 34 „Zwischen B 73 und Mühlenstraße“, wie er offiziell heißt, bewegt noch immer die Menschen in Himmelpforten. Etwa 20 Zuhörer waren in die Eulsetehalle gekommen. Vor allem Anlieger hakten während der Einwohnerfragestunde noch einmal wegen der Zuwegungen nach. Hier lag deutlich Frust in der Luft.
Doch Kern der Beratung war der Denkmalschutz. Der Ausschussvorsitzende Lothar Wille (SPD) betonte, dass alle anderen Planungsinhalte unangetastet blieben. Es gehe nur um die Einwände des Landkreises zu denkmalschutzrechtlichen Belangen.
Die Stellungnahme des Landkreises ist allerdings deutlich: Die vorgelegte Planung entspreche nicht den Ergebnissen zuvor geführter Gespräche, heißt es da. Sie werde dem denkmalrechtlichen Stellenwert des Amtshauses (altes Steinmetzhaus) im Kontext des historischen Ortskerns nicht gerecht. Das Bauvorhaben werde mit seiner Ausdehnung und seinem Volumen negativ auf die historische Kleinteiligkeit wirken.
Denkmalschutzbehörde fordert Anpassungen
Die Forderung der Unteren Denkmalschutzbehörde: Um die Beeinträchtigung des Umfeldes auf ein Mindestmaß zu reduzieren, müsse die Außenhülle des Einzelhandelskomplexes „in Anlehnung an die Charakteristik historischer Kleinstädte, mit kleinteiliger Gliederung der Fassadenflächen durch Schaffung von Fassadenvor- und -rücksprüngen erhalten“ bleiben.
Auch verweist der Landkreis auf die Bedeutung eines angemessenen Umfeldes des Baudenkmals, auf den parkähnlichen Eingangsbereich und ein Nebengebäude. Die Planung lasse eine Rücksichtnahme auf die denkmalrechtlichen Belange nur ansatzweise erkennen, der städtebauliche Charakter stehe in hartem Kontrast zum Baudenkmal. „Es sollten zwingend planerische Festsetzungen getroffen werden, die das vorstehend formulierte Minimalziel der denkmalrechtlichen Rücksichtnahme sichern“, wird gefordert.
Der zunächst angedachte Weg, die denkmalschutzrechtlichen Belange mit einem städtebaulichen Vertrag zu regeln, wurde nun von der Gemeinde verworfen. Stattdessen werden die maßgeblichen Aspekte in die örtlichen Bauvorschriften und in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen, die Rechtsverbindlichkeit haben.
Um welche Anmerkungen geht es?
Falco Richter vom Planungsbüro Cappel + Kranzhoff trug die Punkte vor, die nun im B-Plan in den örtlichen Bauvorschriften berücksichtigt werden sollen:
- Im westlichen Bereich liegende Hauptgebäude sollen mit Flachdächern oder flach geneigten Dächern versehen und begrünt werden. Eine Kombination mit Photovoltaik-Anlagen ist zulässig, soweit die Wirkung von Baudenkmalen nicht beeinträchtigt wird.
- Nach Süden ausgerichtete Fassaden der Gebäude im östlichen Bereich sind mit zwei Vorsprüngen zu versehen, damit eine optische Teilung der Fassade entsteht.
- Alle nach Süden ausgerichteten Fassaden sind mit örtlichen Vormauerziegeln in den Farbtönen braun/rot/bunt oder blau/rot/bunt und hellen Fugen auszuführen.
- Die nach Süden ausgerichteten Fassaden im westlichen Bereich sind mindestens zu 60 Prozent mit Rank- und Kletterpflanzen zu begrünen.
- Die Standflächen von Parkplätzen sind als Schotterrasen oder mit Rasengittersteinen auszuführen.
- Parkplatzflächen sind an den seitlichen und den von der Straßenverkehrsfläche abgewandten Seiten mit einer mindestens 1,50 Meter hohen Hecke zu versehen.
- Die Planstraße von der B 73 kommend soll in Farbe und Oberfläche dem historischen Bestand entsprechen, etwa durch gerumpelte Steine.
- Beleuchtete Werbeanlagen sind zulässig, soweit nachgewiesen wird, dass diese die Wirkung von Baudenkmalen nicht beeinträchtigen.
Während Frank Wassermann (CDU) begrüßte, dass diese Punkte in die Bauvorschriften eingearbeitet werden, denn ein städtebaulicher Vertrag berge zu viele Risiken, äußerte Ursula Männich-Polenz (Grüne), die im Ausschuss nur Rederecht hat und nicht stimmberechtigt ist, Kritik: „Ich kann mit dieser Planung weiterhin nicht leben“, erklärte sie und führte mehrere Punkte auf: Grundlage für die Planungen sei das Einzelhandelsgutachten von 2014, das möglicherweise längst überholt sei. Sie kritisierte, dass eine 7000 Quadratmeter große Grüninsel mitten im Ort zubetoniert werde, die temperatursenkend auf die Umgebung wirke.
Dem Denkmalschutz wolle man mit der Begrünung und besonders gestalteten Fassaden gerecht werden. „Tatsächlich kann man doch hier aber nicht von Denkmalschutz reden, das ist Denkmalverschandelung, was hier passieren soll“, so Männich-Polenz. Und schließlich kritisierte sie, dass die Öffentlichkeit seit 2015 keine Visualisierung der Pläne gesehen habe.
Ratssitzung
Der Gemeinderat Himmelpforten tagt am Mittwoch, 27. Oktober, um 19.30 Uhr in der Eulsetehalle. Themen sind die B-Pläne Nr. 13 „Stubbenkamp“ und Nr.34 „Zwischen B 73 und Mühlenstraße (Einkaufszentrum)“.
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