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BMW-Fahrer sorgt für Kopfschütteln – und ein wenig Schadenfreude

Die Polizei hatte den jungen Mann zuvor auf der A27 im nicht zugelassenen BMW erwischt. (SYMBOLBILD)

Die Polizei hatte den jungen Mann zuvor auf der A27 im nicht zugelassenen BMW erwischt. (SYMBOLBILD) Foto: Rodan Can / Unsplash

Ein 20-Jähriger war erst am Sonnabend in eine Polizeikontrolle geraten und ohne Führerschein erwischt worden. Jetzt saß er erneut am Steuer - direkt bei der Polizei auf dem Parkplatz.

Von Redaktion Donnerstag, 12.03.2026, 17:45 Uhr

Cuxhaven/Geestland. Die Beamten der Polizeiwache in Geestland im Kreis Cuxhaven erlangen in dieser Woche immer größere Berühmtheit. Am Dienstag und Mittwoch erwischten die Ordnungshüter eine 67-Jährige, die sich - dank Zweitschlüssel - jeweils betrunken ans Steuer setzte. Die in Schlangenlinien fahrende Seniorin konnte jeweils gestoppt werden.

Am Dienstagnachmittag dürften die Beamten der Wache für einen 20 Jahre alten BMW-Fahrer nur Kopfschütteln übrig gehabt haben. Der junge Mann erschien um 16.15 Uhr auf der Wache. „Er gab an, Unterlagen abholen zu wollen, welche nach einer Verkehrskontrolle sichergestellt worden waren“, schreibt die Polizei in einer Mitteilung.

Blick in den PC, dann auf den Parkplatz

Ein Blick in den Computer genügte: Demnach war der 20-Jährige am vergangenen Sonnabend auf der Autobahn 27 kontrolliert worden. Der Fund? Ergiebig. „Der Fahrer hatte falsche Kennzeichen an einem nicht zugelassenen Fahrzeug montiert“, so der Polizeibericht. Und: Der 20-Jährige hat gar keine gültige Fahrerlaubnis.

Es dürfte der Blick auf den Parkplatz gefolgt sein: Der 20-Jährige war erneut mit dem Auto zur Wache gefahren, um sein Anliegen vorzutragen. Die Bilanz: „Es wurde ein weiteres Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ausdrücklich untersagt.“

Der junge Mann ließ sich laut Polizei schließlich von einem Bekannten abholen.

E-Scooter auf 40 km/h frisiert

In Cuxhaven ist am Mittwoch zudem ein 14-Jähriger auf einem E-Scooter angehalten und kontrolliert worden. Den Beamten sei bereits beim Fahren aufgefallen, dass der Jugendliche deutlich schneller als die bei Scootern erlaubten 20 km/h unterwegs gewesen sein dürfte.

In der Tat: Bei der Überprüfung konnte der Scooter auf knapp 40 km/h beschleunigt werden. Der E-Scooter wurde daher sichergestellt. Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. (tip)

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A
Anja Bartsch
12.03.202618:47 Uhr

@Redaktion: Hier liegt wohl ein Irrtum vor, wenn Sie von „bei Scootern erlaubten 40 km/h“ schreiben. Ich weiß es aber auch nicht: 20 oder 25 km/h?

T
Tim Parge antwortete am
12.03.202618:57 Uhr

Liebe Frau Bartsch, sie liegen richtig. Im Artikel ist Tempo 20 gemeint. Wir haben die Angabe korrigiert. Vielen Dank, TAGEBLATT online

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