Polizei stoppt unangemeldete Schwerlasttransporte
Die Polizei aus dem Kreis Cuxhaven kontrolliert regelmäßig Schwerlasttransporte. Hier ein Archivfoto vom März 2025. Foto: Polizei
Gleich mehrfach wird bei der Kontrolle an der A27 die Weiterfahrt gestoppt. Diese Strafen drohen.
Geestland/Cuxhaven. In der Nacht zum Mittwoch haben speziell ausgebildete Einsatzkräfte des Polizeikommissariats Geestland erneut Schwerpunktkontrollen bei Großraum- und Schwerlasttransporter auf der Autobahn 27 durchgeführt. Gleich mehrfach mussten Transporte gestoppt werden.
Bei zwei Fahrzeugkombinationen lag laut Polizei-Mitteilung keine gültige Genehmigung für die transportierte Ladung vor. Die Weiterfahrt wurde untersagt. „Einem weiteren Transport wurde die Weiterfahrt aufgrund fehlerhafter Gewichtsverteilung untersagt“, berichtet Cuxhavens Polizeisprecher Stephan Hertz. Die Transporte mussten am Rastplatz abgestellt werden, bis fehlende Unterlage etc. nachgereicht seien. Hertz: „Die Verantwortlichen Firmen müssen sich nun um schnellstmögliche Nachbesserung kümmern.“
Großraumtransporte mit mehr als 100 Tonnen Gewicht
Ein vierter Transport verfügte den Angaben zufolge nicht über einen vorgeschriebenen sogenannten „digitalen Beifahrer“. Dabei handelt es sich um ein Assistenzsystem, welches unter anderem bei der Einhaltung von genehmigten Fahrtrouten und behördlichen Auflagen unterstützt.
Bei Großraumtransporten, egal ob für Windkraftanlagen, große Baumaschinen oder andere Lasten, handelt es sich um Fahrzeuge mit hohen technischen Anforderungen. Die Sicherheit müsse mit strengen Anforderungen gewährt werden. Nicht selten erreichten die Transporte bis zu 100 Tonnen oder mehr.

Begleitfahrzeuge sind bei Schwerlasttransporten vorgeschrieben. Foto: Dittrich/dpa
Windanlagen: Cuxhaven ist Drehkreuz
Neben der Sicherheit im Blick: der übrige Autoverkehr sowie die Abnutzung von Straßen und Brücken. Zahlreiche Windkraftanlagen werden etwa in Schwerlasttransportern von Cuxhaven aus niedersachsenweit verteilt - dabei bevorzugt auch über B73 und A27.
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Die Transporte dürften aufgrund der enormen Abmessungen und Gewichte nur eine ganz bestimmte, vorher fest definierte Fahrstrecke benutzen, müssten Begleitfahrzeuge zur Absicherung dabeihaben und dürften in der Regel nur nachts fahren.
Bei groben Verstößen drohen Fahrern und verantwortlichen Speditionen Ordnungswidrigkeitenverfahren, so die Polizei. Gegen die Speditionen können Vermögensabschöpfungsverfahren eingeleitet werden. „Dabei wird berechnet, wie viel Gewinn eine Spedition aus einem entsprechenden Transport erhalten würde. Dieser potentielle Gewinn wird dann im Rahmen des Verfahrens einbehalten“, erläutert Hertz. Diese Beträge lägen im vier- und fünfstelligen Euro-Bereich. (pm/tip)
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