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Dritte Dosis

Ab wann die Booster-Impfung gültig ist

Zwei Schalen mit Booster-Impfstoff von Moderna und dem normalen Impfstoff von Biontech/Pfizer liegen bereit. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Zwei Schalen mit Booster-Impfstoff von Moderna und dem normalen Impfstoff von Biontech/Pfizer liegen bereit. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Die Corona-Regeln ändern sich regelmäßig und variieren trotz einheitlicher Bund-Länder-Beschlüsse von Bundesland zu Bundesland. Angesichts des Flickenteppichs den Überblick zu behalten, fällt schwer. Das betrifft auch die Gültigkeit der Booster-Impfung.

Mittwoch, 12.01.2022, 19:05 Uhr

Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche auf verschärfte Corona-Maßnahmen geeinigt. Für gastronomische Betriebe wurde die 2G-plus-Regel eingeführt. Allerdings ziehen nicht alle Bundesländer mit. Wer beispielsweise in Niedersachsen in ein Restaurant oder in eine Kneipe einkehren will, muss entweder vollständig geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen oder eine Auffrischungsimpfung nachweisen; es sei denn, die Betriebe belegen nur 70 Prozent ihrer Plätze. Dann gilt 2G ohne Testpflicht.

Dasselbe gilt ab Donnerstag in Nordrhein-Westfalen. In Bayern und Sachsen-Anhalt benötigen doppelt Geimpfte dagegen weder einen zusätzlichen Corona-Test noch die Booster-Impfung. 

Booster-Impfung in Niedersachsen sofort gültig

Auch wann Geboosterte tatsächlich als geboostert gelten, wurde von den Bundesländern zuletzt unterschiedlich gehandhabt. Während die Auffrischimpfung in Niedersachsen, Hamburg, Baden-Württemberg sofort nach der Spritze gültig ist, mussten in Nordrhein-Westfalen bis vor Kurzem erst eine Woche, in Mecklenburg-Vorpommern sogar 14 Tage vergehen. Bund und Länder hatten bei ihrer letzten Konferenz verfügt, dass der Booster-Nachweis ab dem Tag der Auffrischungsimpfung gültig sein soll.

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Die Schutzwirkung trete nach der Booster-Impfung schneller ein als nach den ersten beiden Spritzen, sagte der Epidemiologe Timo Ulrichs in der ZDF-Talkshow Markus Lanz. Aber: „So ein paar Tage warten sollte man schon noch, bis dann die volle Wirkung eingetreten ist.“

Verwirrung um Booster-Status bei Johnson & Johnson

Verwirrung hatte es auch um den Booster-Status bei Johnson-&-Johnson-Geimpften gegeben. Wer die Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten hat und mit Biontech oder Moderna zweitgeimpft ist, gilt offiziell als „ungeboostert“.

Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz weichen jedoch von dieser Linie ab: Hier gelten Johnson & Johnson-Geimpfte, die eine zweite Impfung mit einem mRNA-Vakzin erhalten haben, als geboostert. In diesem Fall wird also kein zusätzlicher Testnachweis zum Beispiel fürs Restaurant benötigt. (vdb)

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