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Ab-in-den-Urlaub.de

Ärger um Hochzeitsreise – Stader Experten helfen

Probleme mit Reiseanbietern gehören zu den häufigsten Beratungseinsätzen der Stader Verbraucherzentrale. (Symbolbild)

Probleme mit Reiseanbietern gehören zu den häufigsten Beratungseinsätzen der Stader Verbraucherzentrale. (Symbolbild) Foto: Peter Kneffel/dpa

Es soll der krönende Abschluss ihres Ja-Wortes werden. Doch bei der online gebuchten Reise hat sich ein Fehler eingeschlichen. Es entwickelt sich ein Streitfall.

Von Redaktion 08.10.2026, 16:20 Uhr
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Stade. Ein Paar will auf dem bekannten Portal „Ab-in-den-urlaub.de“ seine Hochzeitsreise buchen. Doch von einem Buchungsschritt zum nächsten ändert sich nach Angaben des Paares plötzlich und ohne eigenes Zutun das ausgewählte Reisedatum. Die Betroffenen bemerken den Fehler zunächst nicht und schließen die Buchung ab – die Überraschung folgt mit der Buchungsbestätigung. Über den Fall berichtet die Verbraucherzentrale, nachdem sich das Paar an die Beratungsstelle Stade gewandt hatte.

Paar soll vollständige Stornokosten zahlen

Besonders bemerkenswert: Das Paar wiederholt im Anschluss jeden einzelnen Buchungsschritt, wobei der Fehler erneut auftritt. Mit Hilfe einer Aufzeichnung auf Video dokumentieren sie den Vorgang.

Dennoch sieht der Reiseveranstalter LMX Reiseservice GmbH keinen Grund für eine Rückerstattung und besteht auf Bezahlung der vollständigen Stornokosten.

Experten der Beratungsstelle Stade helfen

Mit Hilfe der Verbraucherzentrale in Stade kommt es schließlich zu einer Einigung. Das Paar muss nur die Hälfte der Stornokosten bezahlen.

„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei Online-Buchungen jeden Schritt sorgfältig prüfen und insbesondere die abschließende Buchungsübersicht genau kontrollieren“, rät Rajner Tatz, Berater in Stade. Gerade bei Reisebuchungen können kleine Abweichungen bei Datum, Reiseziel oder Personenzahl erhebliche finanzielle Folgen haben. Hinzu kommt, dass es bei Verträgen über Pauschalreisen, Hotelbuchungen und Flugtickets kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt. „Auch sollte sich niemand zu einer Buchung drängen lassen“, fügt Tatz hinzu. „Mit Aussagen wie ‚Nur für kurze Zeit!‘ oder ‚Nur noch ein Zimmer verfügbar!‘ versuchen Reiseportale nicht selten Druck aufzubauen.“

Richtig reagieren

Wer einen Fehler nach der Buchung bemerkt, sollte umgehend den jeweiligen Reiseanbieter beziehungsweise -vermittler schriftlich kontaktieren und den geschlossenen Vertrag wegen Irrtums anfechten. Wichtig ist dabei, auch Beweise wie Screenshots oder besser noch Bildschirmvideos zu sammeln.

Wenn ein Anbieter nachweisbar für einen technischen Fehler in seinem Buchungssystem verantwortlich ist, kann bei gebuchten Pauschalreisen außerdem Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden gefordert werden. Im Streitfall bliebe jedoch nur eine gerichtliche Klärung.

Die Stader Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale gibt es seit 1975. Sie ist eine von elf Beratungsstellen in Niedersachsen. Am Pferdemarkt 3 in Stade sitzen fünf Personen.

Was sind die Top-Beratungsthemen in Stade?

  • Fragen zu Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen
  • Probleme rund um Internet- und Telekommunikationsverträge
  • Schwierigkeiten mit Reiseanbietern
  • Probleme mit Energieversorgern

Das Team der Verbraucherzentrale berät sowohl am Telefon und per Video als auch persönlich vor Ort. Für Vor-Ort-Beratungen muss vorab ein Termin unter der Telefonnummer 04141/44944 vereinbart werden. Die Beratung ist meistens kostenlos. Für eine Rechtsvertretung wird eine Pauschale von 40 Euro fällig. (st)

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