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Kein Einfluss auf das Ergebnis

AfD-Politikerin zählte Kommunalwahl trotz Kandidatur mit aus

Die konkreten Wahlen für die selbst kandidierte, zählte die Frau nicht aus.

Die konkreten Wahlen für die selbst kandidierte, zählte die Frau nicht aus. Foto: Michael Matthey/dpa

Wer kandidiert, soll bei der Wahl nicht Stimmen mit auszählen. Warum das im konkreten Fall im Landkreis Harburg dennoch keine Auswirkungen hat.

Von dpa 22.09.2026, 11:05 Uhr
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Hannover/Buchholz/Nordheide. Eine AfD-Politikerin hat bei der Kommunalwahl Stimmen mit ausgezählt, obwohl sie selbst Kandidatin war. Das bestätigte die Landeswahlleitung in Niedersachsen mit Verweis auf eine Stellungnahme der zuständigen Stadt Buchholz in der Nordheide. Demnach war die Frau als Wahlhelferin aktiv, „obwohl sie für den Kreistag, den Stadtrat und den Ortsrat kandidierte“.

Sie habe dabei nur Stimmen für die Bürgermeisterwahl ausgezählt sowie Stimmzettel ausgegeben. Die Stimmen für die drei Kommunalparlamente, für die sie selbst kandidierte, habe sie nicht mit ausgezählt. Nach Bekanntwerden ihrer Kandidatur habe der Wahlvorstand dies verhindert. Wie genau der Interessenkonflikt auffiel, ist nicht bekannt. Zuvor hatte das Portal „Buchholz Aktuell“ berichtet.

Gültigkeit der Wahl steht nicht in Frage

Laut Landeswahlleitung hätte die Politikerin allerdings auch die Bürgermeisterwahl nicht mit auszählen dürfen. Nach Bekanntwerden ihrer Kandidatur am Wahltag hätte auf einen weiteren Einsatz im Wahlvorstand verzichtet werden müssen. Den Angaben nach wies die Politikerin nicht selbst auf ihre Kandidaturen hin. Der Stadt seien die Kandidaturen nicht bekannt gewesen.

Hintergrund ist den Angaben nach eine sogenannte Schutzvorschrift, mit der die Beeinflussung von Wahlergebnissen, bei denen Wahlhelfer selbst kandidieren, verhindert werden soll. Bei der Bürgermeisterwahl habe dieser Interessenkonflikt aber nicht bestanden. Laut Landeswahlleitung gebe es keine Anhaltspunkte für eine Einflussnahme auf das Wahlergebnis der Kommunalparlamente. „Zweifel an der Richtigkeit dieser Wahlergebnisse ergeben sich daraus nicht.“ Die Gültigkeit der Wahlen werde nicht in Frage gestellt.

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H
Heiko Kania
22.09.202615:26 Uhr

Da hat die "Wahlbeobachtung" der sog. "AfD" wohl 110%ig funktioniert.

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