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Autobahnbau

A26-Ost bleibt auf geplanter Trasse – Nächste Klage droht

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde hat einen Ergänzungsbeschluss zur Planfeststellung für die A26-Ost erlassen. (Symbolbild)

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde hat einen Ergänzungsbeschluss zur Planfeststellung für die A26-Ost erlassen. (Symbolbild) Foto: Bockwoldt/dpa

Vor einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht den Bau der A26-Ost im Süden Hamburgs gestoppt. Nun gibt es einen neuen Beschluss - und neue Diskussionen.

Von dpa 06.11.2026, 16:45 Uhr
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Hamburg. Der vom Bundesverwaltungsgericht beanstandete Planfeststellungsbeschluss zum Bau der A26-Ost durch den Hamburger Hafen bleibt im Wesentlichen unverändert. Die Projektgesellschaft Deges halte als Bauherrin an der geplanten Trasse fest, teilte die Hamburger Wirtschaftsbehörde mit. In einem umfangreichen Beschluss habe die Behörde Unterlagen und den Antrag der Deges auf Planergänzung geprüft. „Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde wurde damit den Beanstandungen des Urteils entsprochen“, teilte Behördensprecher Martin Helfrich mit.

„Hausaufgaben“ für die Planer

Im Oktober 2025 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den zwei Kilometer langen Abschnitt Moorburg nach Klagen von Umweltverbänden teils für rechtswidrig erklärt. Laut Gericht nimmt die Trasse hochwertige Moorböden in Anspruch. Dass die Planer es nicht für erforderlich hielten, unter Klimaschutzaspekten alternative Trassen näher zu prüfen, sei ein Verstoß gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz, hieß es im Urteil.

So könnte die Anschlussstelle Moorburg aussehen. (Archiv)

So könnte die Anschlussstelle Moorburg aussehen. (Archiv) Foto: DEGES/Visualisierung/Archiv

Helfrich betonte, dass das Gericht nicht gegen den Autobahnbau entschieden habe. Vielmehr habe es eingewandt, dass gemäß einem inzwischen in Kraft getretenen neuen Gesetz nun zusätzlich auch die Klimafolgen zu prüfen seien. Das gelte auch für Trassenvarianten, die gar nicht angestrebt werden, aber als Vergleich dennoch zu betrachten seien. Das Gericht habe der Deges „Hausaufgaben“ aufgegeben, die jetzt abgegeben und geprüft worden seien.

Neue Klagen möglich

Die Umweltverbände Nabu und BUND kündigten an, sie würden den Planergänzungsbeschluss eingehend prüfen und sich weitere rechtliche Schritte vorbehalten. Sie bekräftigten zugleich ihre grundsätzliche Ablehnung des der A26-Ost.

Der CDU-Wirtschaftsrat Hamburg erklärte, die Autobahn sei wichtig für die Lieferketten in der gesamten Bundesrepublik. „Gerne unterschlagen Umweltverbände die Tatsache, dass die Querverbindung zwischen A1 und A7 weiträumige Hafenverkehre bündelt und innerstädtische Quartiere sowie Stadtstraßen von Durchgangsverkehr enorm entlastet“, erklärte der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrats, Thies Goldberg.

Die A26-Ost ist die Weiterführung der A26-West aus Richtung Stade (Niedersachsen). Die sogenannte Hafenpassage soll über das im Bau befindliche Kreuz Hamburg-Hafen an die A7 (Hannover-Flensburg) angeschlossen werden und bei Hamburg-Stillhorn in die A1 (Bremen-Lübeck) münden.

Zuvor hatten mehrere Medien über den neuen Beschluss der Planfeststellungsbehörde berichtet.

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