Antrag auf Heizkostenzuschuss sorgt für Probleme

Die Heizkosten haben zuletzt viele Menschen um den Schlaf gebracht. Doch der Weg zum Heizkostenzuschuss ist offenbar nicht ganz einfach. Foto: Inderlied/dpa
Wer seine Heizung mit Öl oder Pellets betreibt, kann für das Jahr 2022 einen Heizkostenzuschuss bekommen. Aber: Beim Online-Antrag scheitert mancher Verbraucher.
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Von Lars Laue
So wie Burkhard Harm aus Cuxhaven. Fünfmal hat er schon versucht, online einen Heizkostenzuschuss zu beantragen. Ohne Erfolg. „Am Ende, wenn ich die Bilder von meinem Ausweis hochladen soll, geht es einfach nicht weiter und es gibt keinen Hinweis, was ich falsch mache“, sagt der 66-Jährige, der nach eigenen Worten mit dem Computer „eigentlich ganz gut“ umgehen kann.
Harm heizt mit Öl, hat voriges Jahr gut 3.500 Liter getankt und würde etwa 270 Euro erstattet bekommen. „Ich dachte eigentlich, dass es ein bisschen mehr wäre, aber bis zum Errechnen der konkreten Erstattungssumme bin ich in dem Online-Portal immerhin gekommen“, berichtet der Verbraucher, der mit seinem Problem, an den Heizkostenzuschuss zu gelangen, nicht alleine steht.
„Zum Heizkostenzuschuss für nicht-leitungsgebundene Energieträger hatten und haben wir tatsächlich sehr viele Nachfragen“, erklärt Julia Schröder, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Heizkostenzuschuss beantragen: So geht's
Privatpersonen können seit Anfang Mai rückwirkend für das Jahr 2022 Zuschüsse zu ihren Heizkosten beantragen. Entlastet werden sollen Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen. Der Zuschuss ist auf 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt. Beträge unter 100 Euro werden nicht erstattet. Niedersachsen nutzt wie zwölf weitere Bundesländer, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, das zentrale Online-Antragsportal der „Kasse.Hamburg“.
Seit Mitte Mai gibt es neben dem Online-Antrag auch die Möglichkeit, den Zuschuss in Papierform zu beantragen. „Allerdings ist dieser recht schwer aufzufinden und zunächst auch nur online zum Download verfügbar“, beklagt Verbraucherschützerin Schröder.
Beim Auffinden, Ausdrucken und Ausfüllen helfen in Niedersachsen - initiiert durch das Wirtschaftsministerium - Wohlfahrtsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, der Landesverband der jüdischen Gemeinden und der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Viele Nachfragen bei Verbraucherzentralen wegen Ölkosten-Hilfe
„Wir waren sofort bereit, mit unserer Expertise das Ministerium bei der Umsetzung zu unterstützen“, betont Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen. Während die Diakonie noch keine Zwischenbilanz ihrer Beratungen ziehen kann und der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen das Antragsverfahren nach den Worten eines Sprechers für „gut überschaubar, also eher einfach“ hält, berichtet die Verbraucherzentrale von kritischen Rückmeldungen: „Wir erhalten einerseits viele Beschwerden, dass die für das Jahr 2021 veranschlagten Referenzpreise zu hoch angesetzt sind, Verbraucherinnen und Verbraucher also trotz hoher Rechnungen in 2022 keinen Entlastungsanspruch haben. Andererseits stellen wir auch einen großen Bedarf an der Antragsstellung in Papierform fest“, erklärt Verbraucherschützerin Schröder.
Nach Angaben aus dem Wirtschaftsministerium in Hannover sind bislang knapp 11.000 Anträge eingegangen. Auch das Ministerium weiß laut Sprecher Florian Mosig um Probleme bei der Antragstellung. „Es gibt natürlich einzelne Fragen zum Portal, weil es mitunter Schwierigkeiten beim Hochladen der Dokumente gibt oder weil Bürgerinnen und Bürger sicherer wären, wenn sie den Papierantrag ausfüllen würden. Die Zahl der eingegangenen Anträge zeigt aber, dass das Portal funktioniert und die Online-Abwicklung geht auch viel schneller“, betont Mosig und weist darauf hin, dass Rückfragen zum Verfahren unter E-Mail-Adresse info@driveport.de beantwortet werden.
Kritik am Berechnungszeitrum der Heizkostenhilfe für Öl, Pellets & Co.
Überdies empfiehlt das Ministerium „dringend“, einen Online-Antrag zu stellen, da die Plattform beim korrekten Ausfüllen des Antrags unterstütze. „Lassen Sie sich beim Online-Antrag von Freunden, Familien, Bekannten oder Beratungsstellen helfen“, rät Mosig. Burkhard Harm aus Cuxhaven will sich nach seinem Scheitern im Onlineverfahren dennoch demnächst an das Papierformular wagen. „Vielleicht klappt es ja dann mit dem Zuschuss“, hofft er.
Kritik daran, dass der Berechnungszeitraum vom 1. Januar 2022 nur bis zum 1. und nicht bis zum 31. Dezember 2022 reicht, begegnet das Ministerium mit dem Hinweis darauf, dass die Energiepreise im Dezember bereits wieder „deutlich gesunken“ seien und Missbrauch vorgebeugt werden solle. Niedersachsen habe hierzu aber ergänzend vorgesehen, dass ausnahmsweise statt auf das Rechnungs- auf das Bestelldatum abgestellt werden könne. (bal)