Arbeitslos melden ist jetzt auch online möglich
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Zahlen für Juli veröffentlicht. Foto: Anspach/dpa
Seit Beginn des Jahres 2022 kann man sich mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Dieser neue Service macht ein persönliches Erscheinen bei der Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitslosmeldung nicht mehr erforderlich.
Sich online arbeitssuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und einen Beratungstermin vereinbaren: Diese E-Service-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden seit Jahresbeginn um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht.
Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung kann man sich zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Seit dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.
Identifikationsnachweis erforderlich
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion beziehungsweise eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).
Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.
Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter: