Aus für Scheunenfeste? – Ministerium schafft neue Regeln

Für größere Feten müssen in Niedersachsen förmliche Anträge auf Umnutzung von Scheunen und anderen Gebäuden gestellt und genehmigt werden. Symbolfoto: Kembowski/dpa
Der Aufschrei im Sommer 2022 war groß: Weil das Land Niedersachsen unter anderem hohe Hürden beim Brandschutz setzte, drohte vielen größeren Dorfpartys das Aus. Jetzt gibt es einen Kompromiss.
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Das Bauministerium in Niedersachsen hat am Dienstag einen Erlass auf den Weg gebracht, mit dem Scheunenfeste ab sofort wieder einfacher geplant und durchgeführt werden können. Nach der Diskussion um die Genehmigung von Scheunenfesten im vergangenen Jahr hat das Ministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den unteren Bauaufsichtsbehörden und Veranstaltern die Erfahrungen analysiert und eine handhabbare Lösung erarbeitet. Durch den Erlass werde es eine spürbare Vereinfachung für Veranstalter von Festen mit mehr als 200 Besuchern - bei gleichzeitiger Einhaltung von Sicherheitsaspekten - geben, betonte Minister Olaf Lies (SPD).
„Wir haben eine gute Balance zwischen handhabbaren Verfahren und Sicherheitsaspekten für Feierende geschaffen. Gerade für Ehrenamtliche muss die Ausrichtung eines Festes praktikabel sein. Eins steht fest: Es soll - mit Sicherheit - weiter gefeiert werden", sagte Lies.
Landjugend in Niedersachsen bangt um Scheunenpartys
Eine ganz wesentliche Erleichterung betrifft den in Behördendeutsch "qualifizierten Entwurfsverfasser". Dieser ist ab sofort nicht mehr zwingend erforderlich. Diese Herabsenkung der Anforderung war das Hauptanliegen der privaten Veranstalter, die ab jetzt auch selbst als Bauherren den Antrag verfassen können. Auch hinsichtlich der Unterlagen für die Gewährleistung des Brandschutzes werden nicht die hohen Hürden gestellt, die ansonsten an die Person gestellt wurden, die den Brandschutznachweis erbringen muss.
Außerdem soll voraussichtlich im Juni eine Änderung der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) durch den Landtag beschlossen. Dort werden die Erleichterungen durch den Erlass dann auch in gesetzliche Regelungen überführt. Der neue Erlass war bereits im vergangenen Jahr angekündigt worden, zog sich jedoch bis jetzt hin.
Hintergrund der bestehenden Sorgen ist die Streichung der Paragrafen 47 in der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO). Hier waren für die vorübergehende Nutzung von Gebäuden für einzelne Veranstaltungen, für die Räume und Gebäude eigentlich gar nicht zugelassen sind, Ausnahmen möglich. Dabei geht vor allem um Fragen des Brandschutzes, der Fluchtwege oder der Standsicherheit eines Gebäudes.
Scheunenpartys konnten genehmigt werden, obwohl nicht alle Vorgaben vor Ort zu erfüllen waren. Es müssen förmliche Anträge auf Umnutzung von Scheunen und anderen Gebäuden gestellt und genehmigt werden.
Landesregierung macht Scheunenfeste wieder unkomplizierter
Da die Scheunenfestsaison aber bereits in Kürze beginnt, gilt bereits jetzt: Wer eine Feier plant, kann dies mit den Verfahrenserleichterungen schon tun.
Wie zuvor bedarf es auch zukünftig eines Antrags, wenn man Gebäude ausnahmsweise für größere Veranstaltungen nutzen will, obwohl diese nicht für einen solchen Zweck gebaut und genehmigt sind, heißt es aus dem Ministerium: „Das ist und bleibt richtig, denn die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen mit vielen Menschen kann ein Risiko darstellen, wenn zuvor nicht Fragen insbesondere des Brandschutzes und der Standsicherheit geklärt werden.“
Lies kündigte an, Veranstalter sollten wie früher nur darlegen müssen, wie ihre Brandschutzvorkehrungen sind. „Auf dieser Grundlage prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob die Sicherheit gegeben ist und erteilt eine schriftliche, aber ansonsten formlose Duldung“, hieß es.
Wie der NDR am Mittwoch berichtete, zeigte sich die Landjugend erleichtert. „Wir hoffen, dass es schnellstmöglich unseren Mitgliedern viel bringt“, so die Vorsitzende Erja Söhl. (tip/dpa)